Sonntag, 2. Mai 2010

Informationen rund um das Insolvenzverfahren

Auf den Seiten der Justiz Nordrheinwestfalen habe ich Informationen über das Insolvenzverfahren entdeckt, die ich ausnahmsweise empfehlen kann. Sie sind gut aufgebaut  und enthalten nicht die verbreiteten Fehler oder Mißverständnisse, über die ich sonst stolpere. Hier sind die Links zu den einzelnen Bereichen:



Können eine natürliche Person oder ein Unternehmen ihre Schulden nicht mehr bezahlen, versuchen Gläubiger so schnell wie möglich, ihre Forderungen beizutreiben. Der Schnellste hat den größten Erfolg, denn er findet noch Verwertbares vor, das er zum Beispiel pfänden kann.  Es kommt also zum "Wettlauf der Gläubiger", wobei die Letzten leer ausgehen.

Insolvenzverfahren verfolgen ein anderes Ziel - sie wollen eine gleichmäßige Verteilung unter staatlicher Hand erreichen. Das verwertbare Vermögen wird von einem Verwalter in Besitz genommen, verwertet und gleichmäßig an die Gläubiger verteilt. Während des Insolvenzverfahrens dürfen einzelne Gläubiger nicht gegen den Schuldner vollstrecken.