Donnerstag, 4. August 2011

Ab Juli 2011: Der neue Bundesfreiwilligendienst

Im neuen Bundesfreiwilligendienst sollen bis zu 35 000 Männer und Frauen einen gemeinwohlorientierten Dienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Sektor oder im Bereich der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes leisten können. Die Dienstzeit soll mindestens 6 und höchstens 18 Monate dauern, in Ausnahmefällen 24 Monate. Der Dienst soll allen Altersgruppen offen stehen. Taschengeld: derzeit 330 Euro. Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) und Internationaler Jugendfreiwilligendienst bleiben
bestehen.


Am 1. Juli 2011 startet der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der BFD tritt an die Stelle des Zivildienstes, der zusammen mit der Wehrpflicht zum 30. Juni 2011 ausgesetzt wird. Ziel des Bundesfreiwilligendienstes ist es, möglichst vielen Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit zu ermöglichen. 35 000 Bürger sollen dafür jährlich geworben werden.


Während zum Zivildienst als Wehrersatzdienst nur wehrpflichtige junge Männer einberufen wurden, steht der neue Bundesfreiwilligendienst Männern und Frauen jeden Alters offen.


Hintergrund:


Am 15.12.2010 hat die Bundesregierung beschlossen, die Einberufung zum Wehrdienst auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Die Wehrpflicht soll aber im Grundgesetz erhalten bleiben. Zum 3.1.2011 wurden junge Männer letztmalig einberufen, denn schon ab 1.3.2011 verzichtet das Bundesverteidigungsministerium darauf.  Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht entfällt auch die Grundlage für den Zivildienst. Zivildienstleistende sind überwiegend in sozialen Einrichtungen beschäftigt und erledigen dort zusätzliche Aufgaben. Um den Wegfall des Zivildienstes wenigstens teilweise ausgleichen zu können, wurde ab 1.7.2011 ein Bundesfreiwilligendienst eingeführt.


Die Organisation des Dienstes wurde dem Bundesamt für Zivildienst zugeordnet, das zukünftig "Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" heißt.


Das ist der neue Bundesfreiwilligendienst:



  • Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen.

  • Wie in den Jugendfreiwilligendiensten dauert der Einsatz in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate.

  • Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.

  • Wie der Zivildienst ist auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral. Jeder einzelne Platz wird darauf überprüft, dass keine reguläre Arbeitskraft verdrängt oder ersetzt wird, sondern allein unterstützende Tätigkeiten ausgeführt werden.

  • Der Bundesfreiwilligendienst wird in den bisher von Zivis besetzten Plätzen und Bereichen geleistet. Zudem wurden die Einsatzbereiche zum Beispiel auf Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert.

  • Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Die Eltern erhalten Kindergeld. Es gibt keinen Unterschied zwischen Bundesfreiwilligendienst und FSJ/FÖJ.

  • Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche Obergrenze. Es wird wie im FSJ/FÖJ nicht vorgegeben, sondern frei mit den Trägern vereinbart.


 


Zuletzt waren Ende Juni rund 19.700 Zivis im Dienst. Dem gegenüber konnten zum 1. Juli bisher schon mehr als 17.300 Freiwillige gewonnen werden. Darin eingeschlossen sind 14.300 Zivildienstleistende, die freiwillig ihren Dienst verlängert haben.


Links zu den "Oft gestellte Fragen" auf den Seiten "www.bundesfreiwilligendienst.de/"



  • Wer kann Bundesfreiwilligendienst machen?

  • Für welchen Zeitraum muss ich mich verpflichten?

  • Welche Leistungen erhalte ich?

  • In welchen Bereichen kann ich den Bundesfreiwilligendienst leisten?

  • Was muss ich tun, um Bundesfreiwilligendienstler zu werden?

  • Was bringt mir der Bundesfreiwilligendienst?

  • An wen kann ich mich mit Fragen wenden?