Montag, 27. Juni 2016

Rechnungswesen: Inzahlungnahme beim Kauf von Anlagevermögen

Die Inzahlungnahme/Inzahlunggabe beim Kauf macht vielen Schülern Angst. Man kapiert zwar halbwegs die Buchungssätze, aber... kann man sie sich auch merken?
Nun, merken kann man sich folgende Vorgehensweise:
  1. Ich notiere mir die Buchungssätze für den Verkauf des Inzahlung gegebenen Anlagevermögens, so als wenn ich ihn auf Ziel verkauft hätte
  2. Ich notiere mir den Buchungssatz für den Zielkauf des neuen Gegenstandes, so als wenn ich nichts in Zahlung gegeben hätte
  3. Ich verschmelze den dritten Buchungssatz aus dem Verkauf mit dem Zielkauf des neuen Gegenstandes
Die Buchungssätze für den Verkauf eines Gegenstandes sind: Teil-AfA, Anlagenabgang (Restbuchwert), Erlös aus Anlagenabgang (Verkaufserlös). Diese muss man unbedingt beherrschen.
Erster und zweiter Schritt kann natürlich wegfallen, wenn der Gegenstand schon auf 1,- Euro oder ganz abgeschrieben ist.

Typische Buchungssätze beim Verkauf von AV - Kontenrahmen SKR 04

Soll
EUR

Haben
EUR
6220 AfA


0440 Masch.


Soll
EUR

Haben
EUR
4855/6895 AA


0440 Masch.


Soll
EUR

Haben
EUR
1210 Ford


4845/6885 Erl. AA


3800 USt


 Der Kauf für eine neue Maschine (ohne Inzahlungnahme) wäre


Soll
EUR

Haben
EUR
0440 Masch.


3310 VLL

1400 VSt





Die letzten Buchungssätze sind zu verschmelzen. Denn wir haben tatsächlich eine Kombination von zwei Rechtsgeschäften,  einen Verkauf unserer alten Maschine und einen Neukauf einer neuen Maschine. Die Forderung für den verkauften Gegenstand ist immer geringer als die Verbindlichkeit aus dem neu gekauften Gegenstand, fällt also bei der Verrechnung weg. Somit bleibt



Soll
EUR

Haben
EUR
0440 Masch.


3310 VLL

1400 VSt


4845 Erl. AA




3800 USt





Hier nun ein komplettes Beispiel für Inzahlungnahme:
Zielkauf einer neuen Maschine (75.000,00 € + USt) unter Inzahlunggabe der alten Maschine (15.000,00 € + USt). Verkauf am 12.06., letzter Bilanzwert 16.200,00 €, jährl. AfA 8.100,00 €

ER Rechnung 75.000,00 €
+ USt            
14.250,00 €                       89.250,00 €
- Altgerät, 
inkl. USt             17.850,00 €
                           71.400,00 €

a) 
Teil AfA: 8.100,00 € 6/12 = 4.050,00 €

Soll
EUR

Haben
EUR
6220 AfA
4.050,00

0440 Masch.
4.050,00

Neuer Buchwert 16.200,00 € - 4.050,00 € = 12.150,00 €
Netto VKP = höher
Buchgewinn, wir müssen die 4er-Konten benutzen (4855 und 4845)
 
b)
Soll
EUR

Haben
EUR
4855 AA
12.150,00

0440 Masch.
12.150,00

c)
Soll
EUR

Haben
EUR
0440 Masch.
75.000,00

3310 VLL
71.400,00
1400 VSt
14.250,00

4845 Erl. AA
15.000,00



3800 USt
2.850,00

Angewandte Vorschriften: § 255 (1) HGB, § 275 (2) Nr. 4 HGB, § 15 (1) Nr. 1 UStG, § 1 (1) Nr. 1, § 10 (1), § 13 (1) Nr. 1a UStG