Mittwoch, 18. Oktober 2017

Zufluss und Abfluss bei Kreditkarte und Scheckkarte - § 11 EStG

Eine (meines Erachtens falsche) Musterlösung einer Steuerfachangestellten-Prüfung führte zu einer Diskussion unter Kollegen. 

Dabei ging es um eine Zahlung mit Girokarte am 31.12.01, der Betrag wurde am 2.1.02 dem betrieblichen Bankkonto zugeschrieben. Die Musterlösung ging ganz selbstverständlich von einer Betriebseinnahme in 01 aus. Das ist zweifelhaft.

Eine EC-Karte entspricht einer Kreditkarte. Speziell bei  Kreditkarten ist man sich eigentlich einig:
  • Abfluss: schon mit Unterschrift auf Belastungsbeleg
  • Zufluss: erst mit Gutschrift auf dem Empfängerkonto


Mittwoch, 11. Oktober 2017

Gewährleistung: Gekauft wie besichtigt oder Gekauft wie gesehen ist kein völliger Gewährleistungsausschluss

Zugegeben: das Folgende ist allenfalls für Jura-Studenten prüfungsrelevant. Aber es schadet nicht,  davon gehört zu haben, falls man irgendwann etwas Gebrauchtes verkaufen will.

Die Formulierung "gekauft wie gesehen" beim Autokauf gilt nur für solche Mängel, die ein Laie ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei einer Besichtigung erkennen kann. Damit ist also kein völliger Gewährleistungsausschluss erreicht.  Das bekräftigt das OLG Oldenburg 28.8.2017, 9 U 29/17. Das entspricht auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die das OLG hier auf den Fall eines Kfz-Kaufs angewandt hat.

Der Verkäufer hatte ein Gebrauchtauto für 5000 Euro verkauft. Es gab keinen besonderen Gewährleistungausschluss, aber die Klausel "gekauft wie gesehen".