Mittwoch, 3. Januar 2018

Änderungen 2018 für Schwerbehinderte im Arbeitsrecht

Diese Meldung betrifft Lehrer und Dozenten, die Arbeitsrecht unterrichten. In manchen Ausbildungen wird auch das Schwerbehindertenrecht einbezogen, z.B. beim Industriemeister.

Dummerweise hat der Gesetzgeber ab 1.1.2018 die Paragraphen des SGB IX neu nummeriert.   Alle gängigen Bücher und Skripten haben noch die Paragraphen-Nummerierung bis maximal 2017.

Das betrifft natürlich vor allem diejenigen Unterrichtsjahrgänge, die mit Rechtslage  2018 geprüft werden.

Andererseits sollten auch andere Schüler wie Dozenten schon jetzt die Umnummierung kennen, denn zunehmend schlägt man schnell mal im Internet nach, statt in ein gedrucktes Gesetzbuch zu blicken. Und da sind seit ein paar Tagen nun mal die aktuellen Gesetze abgedruckt, die Paragraphen, die man sucht, sind jetzt an völlig anderer Stelle. Verwirrung wäre hier vorprogrammiert.

Wobei interessanterweise festzustellen ist, dass www.gesetze-im-internet.de ganz aktuell ist, während dejure.org (jedenfalls heute, am 3.1.2018) noch so tut, als wäre 2017, aber immerhin auf die Gesetzesänderung hinweist ("künftiges Recht").


Hier ist eine interessante Synopse derjenigen Paragraphen, die arbeitsrechtlich wichtig sind:

http://www.arbrb.de/blog/2017/11/30/eine-synopse-zum-sgb-ix-i-d-f-ab-1-1-2018/

Die Paragraphen im SGB IX sind ganz schön gewandert. Hier ein paar Beispiele, den Kündigungsschutz von Schwerbehinderten betreffend:



§ 85 Erfordernis der Zustimmungjetzt § 168
§ 86 Kündigungsfrist jetzt § 169
§ 87 Antragsverfahren jetzt § 170
§ 88 Entscheidung des Integrationsamtes jetzt § 171
§ 89 Einschränkungen der Ermessensentscheidung jetzt § 172
§ 90 Ausnahmen jetzt § 173
§ 91 Außerordentliche Kündigung jetzt § 174
§ 92 Erweiterter Beendigungsschutz jetzt § 175


Weitere Änderungen: http://www.arbrb.de/blog/2017/11/30/eine-synopse-zum-sgb-ix-i-d-f-ab-1-1-2018/