Donnerstag, 4. Januar 2018

Skontozahlung im Buchungssatz

Folgende Merk-Regel hilft für alle Fälle von Skontozahlungen, gleichgültig, ob Sie eine Rechnung über Umlaufvermögen, Anlagevermögen oder Büromaterial bezahlen:

  1. Wir beginnen wie bei einer Zahlung ohne Skonto (entweder Bank an Forderungen, wenn an uns gezahlt wird, oder Verbindlichkeiten an Bank, wenn wir zahlen).
     
  2. Jeweils auf der Bankseite fehlt der Skonto (denn die Zahlung ist geringer als die in voller Höhe erlöschende Ford/Verb)
     
  3. Den Skontobetrag zerlegen wir (in Netto und USt-Anteil) und buchen ihn so aus, so wie wir eine sonstige Gutschrift (nicht eine Rücksendungs-Gutschrift, sondern andere Gutschriften wie Mängelrüge, Boni etc) zu diesem Vorgang ausbuchen würden. Das bedeutet:
    • bei Kundenzahlungen wäre das Erlösberichtigung und USt 
    • bei der Bezahlung von Umlaufvermögen (RSt, Waren) wäre das Nachlässe und VSt (manche verwenden statt "Nachlässe" ein noch spezielleres Unterkonto "Skonti"; derzeitiger Stand für Industriekaufleute und Bürokaufleute ist aber, dass nur noch das Konto "Nachlässe" geführt wird) 
    • bei der Bezahlung von Anlagevermögen ist zu beachten, dass Unterkonten "Nachlässe" nicht existieren, so dass Sie Gutschriften und Skonto direkt auf dem Anlagekonto ausbuchen, z.B. Maschinen und VSt oder BGA und VSt
    Beispiele:

    1. Kunde überweist Rechnung  über Erzeugnisse (23.800 Euro inkl. 19% USt) unter Abzug von 2% Skonto


    Bank (23.324,-)

    an

    Forderungen (23.800,-)

    Erlösberichtigung (400,-)



    Umsatzsteuer (76,-)






    Hinweis für die Praxis:  arbeitet ein Betrieb NICHT mit Unterkonto "Erlösberichtigung" (oder "Erlösschmälerung" im DATEV-SKR), dann benutzen wir hier statt ERLÖSBERICHTIGUNG das Hauptkonto UMSATZERLÖSE. Aber in der kaufmännischen Ausbildung wird die Verwendung des Unterkontos Erlösberichtigung erwartet.

    2. Wir überweisen eine Rohstoffrechnung (23.800,-) an den Lieferer unter Abzug von 2% Skonto

    Verb (23.800,-)

    an

    Bank (23.324,-)




    Nachlässe RSt (400,-)




    VSt (76,-)


    Hinweis für die Praxis: arbeitet ein Betrieb NICHT mit Unterkonto "Nachlässe", dann benutzen wir hier statt NACHLÄSSE das Hauptkonto ROHSTOFFE etc. Aber in der kaufmännischen Ausbildung wird die Verwendung des Unterkontos Nachlässe erwartet.

    3. Wir überweisen eine Maschinenrechnung an den Lieferer unter Abzug von Skonto

    Verb (23.800,-)

    an

    Bank (23.324,-)




    TA/Maschinen (400,-)




    VSt (76,-)


    Beim Anlagevermögen gibt es keine Unterkonten für "Nachlässe". Also werden Gutschriften oder Skonti direkt auf dem Anlage-Konto ausgebucht.

    Durch diese nachträgliche Reduzierung des Maschinenwerts reduzieren sich auch die Anschaffungskosten, die wiederum die Bemessungsgrundlage für die jährliche AfA darstellt.


    4. Wir überweisen eine Büromaterialrechnung, die wir auf dem Aufwandskonto Büromaterial gebucht hatten, unter Abzug von Skonto



    Verb

    an

    Bank




    Büromaterial




    VSt