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Donnerstag, 11. Februar 2010

Das neue Faktorverfahren bei Doppelverdienern


Ein sehr informativer Aufsatz über das neue Faktorverfahren bei der Einkommensbesteuerung von Doppelverdienern findet man auf folgender Seite  der Onlinepräsenz des Haufeverlags:


http://www.haufe.de/steuern/topIssueDetails?objectIds=1257337882.42&b_start:int=0&view=themeName&campaign=recommend/article


Ab dem Lohnsteuerverfahren 2010 bietet der Gesetzgeber Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, die Möglichkeit, anstelle der bisherigen Steuerklassenwahl III/V die Anwendung des sog. Faktorverfahrens beim Finanzamt zu beantragen (§ 39f i.v.m. § 52 Abs. 52 EStG i.d.F. des JStG 2009).


Die gesetzliche Zielsetzung der „dritten Steuerklassenkombination“ liegt darin, die hohe Abgabenlast in Fällen der Steuerklasse V zu beseitigen, die in der Praxis ganz überwiegend Ehefrauen nachteilig trifft und der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegen wirkt.


Die bisherigen Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V bleiben bestehen. Bei der KOmbination IV/IV kann zusätzlich ein Faktor eingetragen werden, mit dem erreicht wird, dass der Steuerabzug optimiert wird. Die Ergebnisse liegen dann zwischen denen vo III-V und denen von IV-IV.