Sonntag, 9. Oktober 2022

Betriebsratswahl - Wählbarkeit und Wahlberechtigung in Prüfungsaufgaben.

Im Bereich "Recht" oder "Rechtsbewusstes Handeln" gibt es ein Dauer-Problem, wenn man sich zur Prüfungsvorbereitung alte IHK-Prüfungsaufgaben (mit Lösungen) kauft: es ändern sich ständig Paragraphen. Einzelne Textstellen in den Musterlösungen passen heute nicht mehr.

Die Musterlösungen werden aber nicht abgeändert - warum auch, für die damalige Frage und den damaligen Rechtsstand war die Antwort richtig. Ein Problem, das sich nicht lösen lässt. Man kann als Dozent nur auf Änderungen hinweisen und hoffen, dass der Prüfling beim Durchgehen älterer Prüfungen die "falschen" Stellen selbst erkennt.

Hier nochmal der Hinweis auf eine Änderung im Recht für Betriebsräte, also im BetrVG, die erstmals ab Rechtslage 2022 gilt 

Es haben sich Wahlrecht und Wählbarkeit geändert (auch "aktives" und "passives" Wahlrecht genannt).

§ 7 Wahlberechtigung: künftig darf man ab 16 Jahren wählen

§ 8 Wählbarkeit: keine Änderung zu früher (Volljährig + 6 Monate Zugehörigkeit), aber die gesetzliche Formulierung hat sich geändert. Denn früher hieß es einfach: wählbar sind alle wahlberechtigten (das waren damals volljährige) die 6 Monate dem Betrieb angehörten. Diese Anknüpfung an die Wahlberechtigung passt natürlich nicht mehr.

Ältere Musterlösungen (und damit meine ich alles mit Rechtslage  bis 2021, und das sind Prüfungen bis Frühjahr 2022)) müssen also mit Vorsicht genossen werden:


Entsprechende Prüfungsfragen können bei Fachwirten, bei Industriemeistern, bei Technischen Betriebswirten und anderen Ausbildungsrichtungen auftauchen.