News und Beiträge für Dozenten, Schüler und Auszubildende im Bereich Steuern und Recht
Donnerstag, 30. Oktober 2008
BilMoG verschiebt sich
Das Gesetzgebungsverfahren zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verzögert sich. Unter anderem wegen der aktuellen Finanzkrise wurde die nächste Expertenanhörung im Rechtsausschuss erst für den 17.12.2008 angesetzt, so dass die Verabschiedung des BilMoG wahrscheinlich erst im ersten Quartal 2009 erfolgen kann. Mit einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum BilMoG und der 2. und 3. Lesung im Bundestag wird von Fachleuten nicht mehr vor Februar bzw. März 2009 gerechnet. Die aktuellen Entwicklungen sprechen somit deutlich für eine Verabschiedung des BilMoG erst in 2009.
Eine Verschiebung der Anwendung des BilMoG um ein Jahr wird von einschlägigen Expertenkreisen auch in aktuellen Stellungnahmen befürwortet. Insbesondere das IDW hat in seinem Schreiben vom 26.09.08 an den Rechtsausschuss ein Inkrafttreten der meisten (nicht aller) BilMoGVorschriften erst ab 2010 vorgeschlagen.
Für die Praxis hat diese Entwicklung den Nachteil, dass eventuell gewünschte neue Bilanzierungsregeln erst ein Jahr später als erwartet angewandt werden können.
Die Vorteile der Verschiebung liegen jedoch in der konkreteren Ausgestaltung der Übergangsregelungen durch den Gesetzgeber sowie einer angemessenen Vorlaufzeit für die Umsetzung des BilMoG im Rechnungswesen der Unternehmen.
Banken und Lobbyverbände haben sich vor dem Hintergrund des erforderlichen Zeitbedarfs für die Schaffung der Voraussetzungen im Rechnungswesen zur Umsetzung der neuen Vorschriften ebenfalls für eine Verschiebung der BilMoG-Anwendung ausgesprochen.
NEU: 17.12.2008: Expertenanhörung im Rechtsausschuss
NEU: Verabschiedung 1. Quartal 2009 (bisher: Herbst 2008)
NEU: In Kraft: vor. 1.1.2010 (bisher: 1.1.2009).
Donnerstag, 23. Oktober 2008
Muster und Hilfen zur GmbH-Reform 2008
Muster
Gründung einer klassischen Einpersonen-GmbH mit individueller, kurzer Satzung
Gründung einer klassischen Mehrpersonen-GmbH mit individueller, langer Satzung
Gründung einer Einpersonen GmbH mit Musterprotokoll
Gründung einer Mehrpersonen-GmbH mit Musterprotokoll
Gründung einer Einpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit kurzer, individueller Satzung
Gründung einer Mehrpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit individueller, langer Satzung
Gründung einer Einpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll
Gründung einer Mehrpersonen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll
Gesonderte Belehrung eines GmbH Geschäftsführers
Verkauf und Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
Anmeldung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft