Eine (meines Erachtens falsche) Musterlösung einer Steuerfachangestellten-Prüfung führte zu einer Diskussion unter Kollegen.
Dabei ging es um eine Zahlung mit Girokarte am 31.12.01, der Betrag wurde am 2.1.02 dem betrieblichen Bankkonto zugeschrieben. Die Musterlösung ging ganz selbstverständlich von einer Betriebseinnahme in 01 aus. Das ist zweifelhaft.
Eine EC-Karte entspricht einer Kreditkarte. Speziell bei Kreditkarten ist man sich eigentlich einig:
- Abfluss: schon mit Unterschrift auf Belastungsbeleg
- Zufluss: erst mit Gutschrift auf dem Empfängerkonto