Sonntag, 12. September 2021

BDSG und DS-GVO

Gerade stolpere ich wieder über eine Prüfungsaufgabe für Industriemeister aus den letzten Jahren. Dort hieß es:

Am 25. Mai 2018 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung abgelöst. (Es folgen dann drei Fragen zur DSGVO)

Diese Aussage ist eindeutig falsch. Ich will das hier nur klarstellen, damit der Prüfling nicht glaubt, seine Bücher seien überholt

Glücklicherweise spielte das für die anschließenden Fragen keine Rolle, aber es verwirrt alle Lernenden, die sich die Prüfungen der letzten Jahre besorgt haben.

Mit Wirkung der DSGVO ab 25.Mai 2018 wurde auch das BDSG (= Bundesdatenschutzgesetz, also das deutsche Gesetz zum Datenschutz) neu gefasst. Es enthält zum Teil ergänzende, z.T. modifizierende Regelungen. Die wichtigsten Regelungen des alten BDSG (wie auch der Datenschutzgesetze der übrigen EU-Länder) wurden durch die EU-DSGVO gewissermaßen abgelöst; die Verordnung sollte einheitlich und meist strenger als die (als oft zu lasch empfundenen) Ländergesetze sein.

Dienstag, 10. August 2021

Die lästige AGENDA in der mdl. Prüfung des Wirtschaftsfachwirts

Warum nur erklärt uns jeder Prüfling seine Agenda? Das fragen wir uns immer wieder - aber wir lassen es geduldig über uns gehen und blenden das aus. 

Ich schreibe das Folgende aus der Sicht eines mündlichen Prüfers, der bei Wirtschaftsfachwirten die Präsentation abnimmt, also den Fachvortrag. Diese Präsentation musste der Prüfling in der halben Stunde Vorbereitungszeit aus dem Stegreif erstellen (anders als bei anderen Fachwirten, wo schon zu Hause eine größere Präsentation vorbereitet wurde).

Die Agenda ist die Gliederung einer Präsentation. 

Der Prüfling soll für sich eine Gliederung haben und danach vorgehen. Wenn er sich das auf einen Zettel schreibt und vor sich hinlegt, kann er dort zwischendurch nachsehen - um nicht den Faden zu verlieren. Wenn er zu Beginn erklärt, wie er vorgehen wird, auch gut. Wenn er es hinschreibt, so dass es für uns Prüfer sichtbar bleibt, können wir nachsehen, wo er sich gerade innerhalb der Gliederung bewegt. Wobei das bei den 10-Minuten-Mini-Präsentationen auch so ginge. 

Donnerstag, 1. Juli 2021

Sammlung von mündlichen Prüfungsfragen für Steuerfachangestellte

Diesen Frage-Antwort-Katalog habe ich im Rahmen der Prüfungsvorbereitung für die Schüler der "BFW Eckert-Schulen" erarbeitet. Er hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtsstand: 2021.

Was versteht man unter Progressionsvorbehalt?

Das ist eine Besonderheit im ESt-Recht und die greift immer dann, wenn jemand neben steuerpflichten Einkünften auch bestimmte steuerfreie Einkommen hat, z.B. Arbeitslosengeld. Geregelt ist das in § 32b EStG. Die Regelung bewirkt, dass die ESt für die ESt-pflichtigen Einkünfte NICHT nach der ESt-Tarif-Formel des § 32a EStG berechnet wird, sondern ein so genannter "besonderer Steuersatz" angewandt wird.

Ab hier für Fortgeschrittene (also die, die sich das merken können):

Der besondere Steuersatz ist in § 32b definiert. Grob gesagt ist es der Durchschnittssteuersatz auf das fiktive Gesamteinkommen, also auf steuerpflichtiges Eink + steuerfreies Eink.

Ab hier für ganz Fortgeschrittene:

Man berechnet also erst die ESt für das fiktive Gesamteinkommen ganz normal gemäß dem ESt-Tarif in § 32a, setzt das Ergebnis in Verhältnis zum Gesamteinkommen und ermittelt so den Durchschnittsteuersatz. Der wird dann auf das steuerpflichtige Einkommen angewendet.

Was bedeutet Realsteuer?

Als Realsteuern definiert das Gesetz die beiden Steuern "Gewerbesteuer" und "Grundsteuer". Definition in § 3 AO.

Was ist der Unterschied zwischen Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag

SZ § 240 AO für verspätete Zahlung
VZ § 152 AO für verspätete Abgabe einer Steuererklärung
(dann kann man natürlich noch Details über die beiden Zuschläge vorbringen, soweit man etwas dazu weiß)

Was wissen Sie zur Buchführungspflicht?

Es gibt neben der handelsrechtlichen BF-Pflicht die steuerrechtliche BF-Pflicht, die mit Ihrer Frage sicherlich gemeint ist, und die ist in den §§ 140 und 141 AO geregelt.

Zuerst prüft man, ob der Betreffende als Kaufmann nach HGB buchführungspflichtig ist, wenn ja, dann bewirkt § 140 AO, dass er auch steuerrechtlich BF-pflichtig ist.

Wenn nicht, dann prüft ma, ob die US oder Gewinn-Grenzen in § 141 AO überschritten wurden. Wenn entweder 60.000 Gewinn oder 600.000 US überschritten wurde, besteht Steuerpflicht. Der § 141 AO gilt aber nur für Gewerbetreibende und Land-und-Forstwirte.

(Wer jetzt ganz perfekt sein will, sagt noch): Für Landwirte gibt es noch einen weiteren Schwellenwert, nämlich das Betriebsvermögen. (Den Wert weiß man in der Regel nicht auswendig, aber das würde in einer mdl. Prüfung auch niemand erwarten).

Was ist der Unterschied zwischen Verjährung im Steuerrecht und Verjährung im BGB?

Zur Klarstellung: wenn, dann muss man hier die BGB-Verjährung mit der Zahlungsverjährung vergleichen - denn die ebenfalls existierende Festsetzungsverjährung passt hier nicht in einen Vergleich.

Der Hauptunterschied ist, dass im Steuerrecht die Zahlungspflicht erlischt, während im BGB nur eine Einrede entsteht, und auch bei Ausübung der Einrede erlischt nicht die Forderung, sondern ihre gerichtliche Geltendmachung wird unmöglich gemacht.

Für Fortgeschrittene

Es gibt weitere Unterschiede, z.B. bezüglich Hemmung und Unterbrechung, z.B. Stundung bewirkt in AO Unterbrechung im BGB nur Hemmung, ferner: einfache Mahnung unterbricht die Verjährung im Gegensatz zum BGB (wo die "Unterbrechung" mittlerweile als Neubeginn der Verjährung bezeichnet wird), nach Unterbrechung läuft neue Frist erst mit Ablauf des Kalenderjahrs.

Was versteht man unter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

Wenn man unverschuldet eine Frist versäumt, kann man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dann kann man das versäumte nachholen und das wird als rechtzeitig behandelt. Hauptanwendung bei versäumter Einspruchsfrist, gilt aber allgemein, daher Regelung nicht bei den Einspruchsvorschriften, sondern "vorne" in § 110 AO. 

(Hinweis: entscheidend sind die Worte "unverschuldete Fristversäumnis". Es ist übrigens NICHT so, dass der § 110 nur für Einspruchsfristen gilt, sondern er gilt generell für Fristen. Nicht ganz richtig wäre also die Antwort "wenn man eine Einspruchsfrist versäumt")

Samstag, 27. März 2021

Lofi Hip-Hop, beats to study oder chillhop - Musik zum Lernen




Heute mal was ganz anderes. Thema Musik. Genau genommen Begriffe wie "LoFi Hip-Hop" oder "beats to study". Es geht um gesangsbefreite, elektronische Musik als Hintergrund zum Lernen.

Der Hype um den Begriff "LoFi Hip Hop" begann 2017. Im März 2018 berichtete der Bayerische Rundfunk über das Phänomen: "Immer mehr Youtube-Nutzer klicken auf Videos mit Titeln wie "Instrumental beats to study. Was steckt dahinter?".

Mittlerweile ist youtube voll von Samplern oder 24-Stunden-Radio-Kanälen. Und im Gegensatz zur klassischen  easy-listening-Musik, die oft auch als "Bar-Musik" verkauft wird und irgendwann nicht mehr auszuhalten ist, handelt es sich hier um anspruchsvollere und modernere Klänge.

Bekannt und gut anhörbar ist das LoFi-Girl mit seinem youtube-24h-Kanal "lofi hip hop radio":

Dort wird Musik 24h am Tag live gestreamt. Wer mal schnell in mehrere Beispiele reinhören will, für den gibt es Zusammenstellungen des Kanals, z.B. diesen Sampler mit 32 Tracks:

Es gibt zahlreiche andere Kanäle oder Zusammenstellungen. Wer es etwas weniger gleichmäßig mag, probiert vielleicht mal "Chillhop Radio - jazzy & lofi hip hop beats" (https://www.youtube.com/watch?v=5yx6BWlEVcY). Ähnliche Musik, aber manche Stücke sind jazziger, das bedeutet aber auch manchmal Synkopen statt gleichmäßigem Takt. Das verträgt der eine, der andere nicht. 

Manche Stücke erinnern mich an den aufkommenden Trend der 90er Jahre, den man Begriffe wie "Trip Hop" gab, dort aber natürlich oft mit Gesang verbunden waren - die "Rebirth of Cool" Alben spiegeln das gut wieder (Portishead, Kruder & Dorfmeister u.a.).  Das hat mir früher als Hintergrundmusik zum Arbeiten am Schreibtisch gedient. Sogar nächtelange Programmierungen für meine PHP-basierten Lerntools und Webseiten-CMS wurden durch diese Musik begleitet. Aber ich kann sie mittlerweile nicht mehr hören, und  vergleichbare Samplers fand ich nicht mehr. Und so sind diese hier vorgestellten Streaming-Kanäle eine interessante Alternative.

Musik ist Geschmacksache, und das ist nur ein Tipp. Vielleicht gefällt es dem einen oder anderen. 


Freitag, 26. März 2021

Prüfung der Wirtschaftsfachwirte Frühjahr 2021

Die Frühjahrsprüfung 21 für Fachwirte ist geschafft. Vor zwei Tagen mussten die angehenden Fachwirte zeigen, dass Sie es drauf haben. 

Eine Woche vorher hatte ich in einem Ganztagsseminar die Kursteilnehmer eines Fernlehrinstituts auf die Prüfung vorbereitet, nachdem ich sie das ganze Jahr davor im Fach "Recht und Steuern" unterrichtet hatte.

Die Themen sind kein Geheimnis, man spricht in den Foren darüber.  Und wenn man sich damit näher beschäftigt, erlebt man diesmal echte Überraschungen:

Zum zweiten Mal hintereinander "Insolvenzrecht", was sonst nur immer alle 4 bis 5 Termine drankommt! Zum dritten Mal hintereinander Gewährleistung, damit rechnete kaum mehr jemand (auch wenn die Stastik zeigt, dass das öfters hintereinander abgefragt wird).

Nur gut, dass beides machbarer Stoffe ist, den ich seinerzeit ausreichend unterrichtet habe. Aber am Prüfungsvorbereitungstag haben wir andere Themen vorgezogen und haben hier nur die Basics gestreift. 

Gut getippt dagegen war Gewerbesteuer. Und ich hatte sogar noch eine Übungsklausur herausgesucht, bei der genau dieses GewSt-Berechnungsschema verlangt war. Ansonsten lag ich auch bei den anderen Sachen ganz gut mit meiner Einschätzung: Vertragsarten, bisschen Sachenrecht (da hätte ich mehr erwartet), Arbeitsrecht (mit Teilzeitbefristung, eines meiner Lieblingsthemen, für das aber im Vorbereitungsseminar kein Platz mehr war), UST (das kommt fast jedesmal dran), Abgabenordnung. 

Was befristete Arbeitsverträge betrifft, so bin ich nur froh, dass ich (sowohl als Autor des Lehrbuchs als auch als Dozent) stets auf die 4-Jahres und 5-Jahres-Befristungen hinweise (Absätze 2 und 3 des TzBfG). Ich habe da auf die Industriemeister hingewiesen, die irgendwann in einer IHK-Prüfung über einen 4-Jahres-Fall stolperten, weil der Betrieb - kaum erkennbar - als noch junger Betrieb zu den "Existenzgründern" gehörte. Seitdem ist das bei mir ihm Lehrbuch für Fachwirte eingebaut. Und jetzt kam das auch tatsächlich mal bei einer Fachwirtprüfung dran.

Und natürlich will jeder wissen, wie das Verhältnis Recht zu Steuern betrug: 65 zu 35. Somit festigt sich die Tendenz der letzten Jahre. Was früher mal  80:20 war, entwickelte sich zu 65:35 (vgl. https://blog.burkes.de/2020/08/fachwirtprufung-fruhjahr-2020-die-neue.html)



 





Freitag, 26. Februar 2021

Prüfungsstatistik Recht und Steuern bei Fachwirtprüfungen

  Hier meine aktualisierte Statistik bis Herbst 2020


Prüfungen Wirtschaftsfachwirt - Recht und Steuern

Jahr

Themen

2020/II

Formvorschriften, Gewährleistung, Handelsrecht (Handelsvertreter), Insolvenzrecht, Abgabenordnung (Verwaltungsakt und Bekanntgabe), KSt und ESt (Abziehbarkeit Geschenke)

2020/I

Anfechtung, Gewährleistung (Sachmangel), Handelsrecht (Prokura), Abschluss Arbeitsvertrag, ArbZG, EStG (Wesen) und unbeschr./beschr. Steuerpflicht, Umsatzsteuer (Verfahrensablauf, Steuerfreiheit)

2019/II

Begriffe (Personen, Sachen, Tiere), Verzug, Handelsregister, Arbeitsrecht (Urlaub, o.Arbeit kein Lohn), Rechtsmittel (Einspruchsverfahren 347ff AO), Vorsteuer

2019/I

Zustandekommen Vertrag, Gewährleistung und Verjährungen, Insolvenz, fristlose Kündigung, Umsatzsteuer (Rechnungen), Steuerarten im Betrieb

2018/II

Anfechtung, Kaufvertrag, Gefahrenübergang, Gerichtsstand, Begründung Arbeitsverhältnis und Formvorschriften, Urlaub, Nachweisgesetz; Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Pfand etc); Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

2018 /I

Anfechtung, Verzug, Handelsrecht (Handelsregister), Arbeitszeugnis, ; Steuerdefinition AO, direkte und indirekte Steuern, Grunderwerbsteuer,

2017/II

beschränkte Geschäftsfähigkeit, Gewährleistung Kaufvertrag, Sachenrecht (Eigentum - Besitz), Kaufmannseigenschaft und Firma, Abgabenordnung (Fristen und Dreitagesfiktion bei Bekanntgabe), USt-Kleinunternehmer

2017/I

Zustandekommen Vertrag - Antrag und Annahme, Sachmängel; Verbrauchsgüterkauf und 6-Monate Beweislastumkehr, Insolvenzverfahren (Eröffnungsgründe, Verfahren, Quote)  Eigentumsübertragung und gutgläubiger Erwerb;  kfm. Auswirkung von Steuern (USt, LSt, GewSt, GrSt); Berechnungsschema Gewerbesteuer

2016/II

Vertragsarten; Verjährungen, Unmöglichkeit, Befristeter Arbeitsvertrag, Eigentum und Besitz; gutgläubiger Erwerb, steuerrechtliche Grundbegriffe, USt und Vorsteuer,

2016/I

Sachmangel/Gewährleistung beim Kauf; Wettbewerbsrecht (Rechtsfolgen); Prokura im Handelsrecht, Scheinvertrag und Vertragsschluss bei Grundstückskauf (für Nichtjuristen kaum lösbar); Definition Steuerverwaltungsakt; Berechnungsschema ESt

2015/II

AGB, Mietvertrag i.V.m. Sachenrecht, Gewährleistung iVm 377 HGB, Insolvenzrecht, Verwaltungsakt Bekanntgabe, KSt-Berechnung in Abhängigkeit vom EStG, Steuern im GmbH-Alltag

2015/I

Hauptpflichten verschiedner Vertragsarten, Unterschied Miete und Pacht; Unfall und Schadenersatz (Unerlaubte Handlung und Pflichtverletzung); Finanzierungssicherheiten, Kündigungsschutzgesetz, Vorsteuer bzw. USt-Rechnung, Definition Legislative etc.

2014/II

Definitionen Personen/Sachen, Gewährleistung/ Sachmängel beim Kauf, Eigentumsvorbehalt, Prokura, typische Steuern im Betrieb

2014/I

Minderjähriger, Zahlungsverzug, Tarifvertragsrecht, HGB: Kaufmannseigenschaft, Handelsregister; Grundbegriffe Steuern (Steuern Gebühren Beiträge) Umsatzsteuerabführung kombiniert mit Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag;

2013/II

AGB, Anfechtung Mietvertrag (Lösung im juristischen Prüfungsstil, für Nichtjuristen kaum machbar); Definition Gewerbe, Definition Kaufmannseigenschaft, Insolvenzrecht, Berechnungsschema ESt

2013/I

Juristische Personen, Eigentum, Besitz, § 985, Gutgläubiger Erwerb, Grundpflichten Arbeitsvertrag, Nebenpflichten Arbeitsvertrag, Urlaub, Gewährleistung und Garantie,

2012/II

mehrseitige Rechtsgeschäfte, Insolvenzrecht, Arbeitszeitordnung, Vertragsschluss, Steuertarif im EStG, Gewerbesteuerpflicht

2012/I

Geschäftsfähigkeit; Formvorschriften, Verzug, Fristlose Kündigung, Abmahnung, Sicherungsübereignung, Pfandrecht, Bürgschaft,

2011/II

Verbraucherbegriff, Sachmängel/Gewährleistung, Betriebsrat/BetrVerfG, Sicherungsübereignung und Pfandrecht, Steuerarten (Verkehrssteuer/Besitzsteuer)

2011/I

Hauptpflichten diverser Vertragsarten, Unterschied Miete und Pacht, Prokura, Insolvenzrecht, Befristete Arbeitsverträge/TzBfrG, KSt und Steuern im GmbH-Alltag, USt-Systematik

2010/II

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft, Grundpflichten Kaufvertrag, beschr. Geschäftsfähigkeit, Vorgesellschaft zur GmbH, Formvorschriften, Wesen der AO, Steuerliche Nebenleistungen, Lohnsteuerklassen

2010/I

Grundbegriffe Sachen/Personen, Gewährleistung/Sachmängel, Handelsvertreter, Annahme der Willenserklärung eines Verstorbenen (Spezialfall); UWG, Steuerdefinition, ESt-Natur, unbeschränkte Steuerpflicht


Ab 2010 wurde nach dem neuen (2008 gründlich reformierten und bis heute gültigen) Stoffplan geprüft.  



Sonntag, 14. Februar 2021

Die fristlose Änderungskündigung

Es gibt sie wirklich: eine Kombination von fristloser und "betriebsbedingter Kündigung". Dabei könnte man meinen, die drei K-Gründe im KSchG sind zwangsläufig Fälle von ordentlicher Kündigung.  Aber das muss eigentlich nicht sein. Die Kombination mit außerordentlicher Kündigung im Sinne von § 626 BGB ist nur nicht so bekannt.

Hier ein Aufsatz von Stefan Freh vom 4.12.20 im Arbeitsrechtsberater-Blog des Schmidtv-Verlags

Die außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit

https://www.arbrb.de/blog/2020/12/04/es-gibt-sie-wirklich-die-ausserordentliche-betriebsbedingte-aenderungskuendigung-zur-einfuehrung-von-kurzarbeit/

Aber zugegeben: für reine Lernzwecke (sei es Industriemeister, Fachwirt oder Betriebswirt-Ausbildung), geht das etwas tief.