Gerade nehme ich mit Kursteilnehmern die Steuererklärungspflichten gem. §§ 149 ff Abgabenordnung durch. Da fällt mir wieder dieses Gedicht ein, das J. Ringelnatz verfasst hatte.
Damals hieß das Formular noch "Steuerbogenformular":
Wer hat zum Steuerbogenformular
den Text erfunden?
Ob der in jenen Stunden,
da er dies Wunderwirr gebar,
wohl ganz --- oder total --- war?
Du liest den Text. Du sinnst. Du spinnst.
Du grinst - "Welch Rinds" - Und du beginnst
wieder und wieder. Eisigkalt
kommt die Vision dir "Heilanstalt".
Für ihn? Für dich? - Dein Witz erblaßt.
Der Mann, der jenen Text verfaßt,
was mag er dünkeln oder wähnen?
Ahnt er denn nichts von Zeitverlust und Tränen?
Wir kommen nicht auf seine Spur.
Und er muß wohl so sein und bleiben.
Auf seinen Grabstein sollte man nur
den Text vom Steuerbogen schreiben.
Joachim Ringelnatz 1883-1934
News und Beiträge für Dozenten, Schüler und Auszubildende im Bereich Steuern und Recht
Dienstag, 30. Juni 2020
Sonntag, 7. Juni 2020
3% weniger USt - kann man das mit 3 % Sonderrabatt auffangen?
Drei Prozent weniger Mehrwertsteuer - macht wieviel?
Ergebnis: Das macht 2,521 % Preisreduzierung aus der Sicht des Kunden.
Na - das ist doch mal was für das Fach "Kaufmännisch Rechnen". Oder eine Rechenaufgabe für alle Unternehmer, die nie wirklich das Prozentrechnen gelernt haben. Die fragen sich nämlich, ob sie für das zweite Halbjahr 2020 vereinfacht 3 % Sonderrabatt auf alle Artikel geben können (statt mühsam alle Preisettiketten umzuschreiben).
Also von vorne:
Ergebnis: Das macht 2,521 % Preisreduzierung aus der Sicht des Kunden.
Na - das ist doch mal was für das Fach "Kaufmännisch Rechnen". Oder eine Rechenaufgabe für alle Unternehmer, die nie wirklich das Prozentrechnen gelernt haben. Die fragen sich nämlich, ob sie für das zweite Halbjahr 2020 vereinfacht 3 % Sonderrabatt auf alle Artikel geben können (statt mühsam alle Preisettiketten umzuschreiben).
Also von vorne:
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