Beim Thema Steuerrecht gibt es konkrete Prüfungsfragen zu einzelnen Steuern, manchmal aber auch übergreifende Fragen; z.B.: welche Steuern zahlt eine GmbH? Welche Steuererklärungen muss sie abgeben?
Solche übergreifenden Fragen kommen vor allem in mündlichen Ergänzungsprüfungen vor, können aber auch in schriftlichen Prüfungen auftauchen.
Sofern man sich nur auf einzelne Steuerarten vorbereitet hat, fehlt solch eine übergreifende Betrachtung. Diese muss jeder für sich nachholen und durchspielen. Die üblichen Bücher und Skripte enthalten eine solche Gesamtschau nicht.
Hier eine Hilfestellung für das Eigenstudium:
GmbH
- Gewinn unterliegt der KSt, nicht der ESt (weil GmbH = juristische Person), 15% Steuersatz;
- Ausschüttung der Gewinne an Gesellschafter: KapErtrSt zu beachten, wird aber durchgereicht und belastet nicht die GmbH
- USt für Umsätze
- GewSt für Gewinn (Besonderheit bei der Berechnung: esg gibt keinen GewSt-Freibetrag, da GmbH eine juristische Person ist, § 11 GewStG)
Natürlich sind noch andere Steuern denkbar:
- Kfz-St für Betriebsfahrzeuge,
- Grundsteuer für Betriebsgrundstück,
- GrErwSt bei Kauf von Betriebsgrundstück,
dann Verbrauchssteuern, wenn die GmbH
als Hersteller Produkte in Umlauf bringt, z.B.
- Kaffeesteuer bei Rösterei,
- Biersteuer bei einer Brauerei,
- Branntweinsteuer bei Herstellung von schärferen Sachen,
- Energiesteuer bei Mineralölgesellschaften,
- Tabaksteuer, wenn Tabakwaren hergestellt und in Umlauf gebracht werden
Einzelheiten zu KST:
- Steuersatz 15%
- Verlustvortrag möglich
- jährliche KSt-Erklärung,
- vierteljährliche Vorauszahlungen,
Formal muss die GmbH:
- jährlich KSt-Erklärung und GewSt-Erklärung abgeben
- ferner neben den monatlichen/vierteljährlichen USt-Voranmeldungen auch eine USt-Jahreserklärung abgeben
Bezüglich KSt und
GewSt: Finanzamt bzw. Gemeinde verlangt vierteljährliche Vorauszahlungen
GmbH-Gesellschafter
(wenn diese eine natürlich Person ist):
(also: wie wird Gewinnausschüttung beim Gesellschafter versteuert?)
(also: wie wird Gewinnausschüttung beim Gesellschafter versteuert?)
GmbH-Gewinnausschüttung
unterliegt der ESt (Einkünfte aus Kapitalvermögen) muss aber nicht
angegeben werden, da mit der KapErtrSt abgegolten (von Ausnahmefällen
abgesehen).
Sofern er
zusätzlich als Geschäftsführer oder als Angestellter Gehalt bezieht, unterliegt dies
ebenfalls der ESt (Eink. aus nichtselbständiger Arbeit); das Gehalt ist lohnsteuerpflichtig und die LSt wird entweder mit der ESt verrechnet oder hat Abgeltungswirkung, wenn keine ESt-Erklärung abzugeben ist.
Einzelunternehmer: