§ 9 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung,
Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
Gemeint sind die einkunftsbedingten Ausgaben speziell bei den Einkunftsarten 4 bis 7 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bis Sonstige Einkünfte). Mit "Werbung" im klassischen Sinne hat das nichts zu tun.
Die Werbungskosten entsprechen den Betriebsausgaben bei den ersten drei Einkunftsarten.
Beim ersten Erlernen (oder Unterrichten) dieses Begriffs braucht man Beispiele, und folgende Liste soll hier helfen.