Sonntag, 12. September 2021

BDSG und DS-GVO

Gerade stolpere ich wieder über eine Prüfungsaufgabe für Industriemeister aus den letzten Jahren. Dort hieß es:

Am 25. Mai 2018 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung abgelöst. (Es folgen dann drei Fragen zur DSGVO)

Diese Aussage ist eindeutig falsch. Ich will das hier nur klarstellen, damit der Prüfling nicht glaubt, seine Bücher seien überholt

Glücklicherweise spielte das für die anschließenden Fragen keine Rolle, aber es verwirrt alle Lernenden, die sich die Prüfungen der letzten Jahre besorgt haben.

Mit Wirkung der DSGVO ab 25.Mai 2018 wurde auch das BDSG (= Bundesdatenschutzgesetz, also das deutsche Gesetz zum Datenschutz) neu gefasst. Es enthält zum Teil ergänzende, z.T. modifizierende Regelungen. Die wichtigsten Regelungen des alten BDSG (wie auch der Datenschutzgesetze der übrigen EU-Länder) wurden durch die EU-DSGVO gewissermaßen abgelöst; die Verordnung sollte einheitlich und meist strenger als die (als oft zu lasch empfundenen) Ländergesetze sein.