Die Frühjahrsprüfung 21 für Fachwirte ist geschafft. Vor zwei Tagen mussten die angehenden Fachwirte zeigen, dass Sie es drauf haben.
Eine Woche vorher hatte ich in einem Ganztagsseminar die Kursteilnehmer eines Fernlehrinstituts auf die Prüfung vorbereitet, nachdem ich sie das ganze Jahr davor im Fach "Recht und Steuern" unterrichtet hatte.
Die Themen sind kein Geheimnis, man spricht in den Foren darüber. Und wenn man sich damit näher beschäftigt, erlebt man diesmal echte Überraschungen:
Zum zweiten Mal hintereinander "Insolvenzrecht", was sonst nur immer alle 4 bis 5 Termine drankommt! Zum dritten Mal hintereinander Gewährleistung, damit rechnete kaum mehr jemand (auch wenn die Stastik zeigt, dass das öfters hintereinander abgefragt wird).
Nur gut, dass beides machbarer Stoffe ist, den ich seinerzeit ausreichend unterrichtet habe. Aber am Prüfungsvorbereitungstag haben wir andere Themen vorgezogen und haben hier nur die Basics gestreift.
Gut getippt dagegen war Gewerbesteuer. Und ich hatte sogar noch eine Übungsklausur herausgesucht, bei der genau dieses GewSt-Berechnungsschema verlangt war. Ansonsten lag ich auch bei den anderen Sachen ganz gut mit meiner Einschätzung: Vertragsarten, bisschen Sachenrecht (da hätte ich mehr erwartet), Arbeitsrecht (mit Teilzeitbefristung, eines meiner Lieblingsthemen, für das aber im Vorbereitungsseminar kein Platz mehr war), UST (das kommt fast jedesmal dran), Abgabenordnung.
Was befristete Arbeitsverträge betrifft, so bin ich nur froh, dass ich (sowohl als Autor des Lehrbuchs als auch als Dozent) stets auf die 4-Jahres und 5-Jahres-Befristungen hinweise (Absätze 2 und 3 des TzBfG). Ich habe da auf die Industriemeister hingewiesen, die irgendwann in einer IHK-Prüfung über einen 4-Jahres-Fall stolperten, weil der Betrieb - kaum erkennbar - als noch junger Betrieb zu den "Existenzgründern" gehörte. Seitdem ist das bei mir ihm Lehrbuch für Fachwirte eingebaut. Und jetzt kam das auch tatsächlich mal bei einer Fachwirtprüfung dran.
Und natürlich will jeder wissen, wie das Verhältnis Recht zu Steuern betrug: 65 zu 35. Somit festigt sich die Tendenz der letzten Jahre. Was früher mal 80:20 war, entwickelte sich zu 65:35 (vgl. https://blog.burkes.de/2020/08/fachwirtprufung-fruhjahr-2020-die-neue.html)