Donnerstag, 30. Oktober 2008

BilMoG verschiebt sich

29.10.2008

Das Gesetzgebungsverfahren zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verzögert sich. Unter anderem wegen der aktuellen Finanzkrise wurde die nächste Expertenanhörung im Rechtsausschuss erst für den 17.12.2008 angesetzt, so dass die Verabschiedung des BilMoG wahrscheinlich erst im ersten Quartal 2009 erfolgen kann. Mit einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum BilMoG und der 2. und 3. Lesung im Bundestag wird von Fachleuten nicht mehr vor Februar bzw. März 2009 gerechnet. Die aktuellen Entwicklungen sprechen somit deutlich für eine Verabschiedung des BilMoG erst in 2009.

Eine Verschiebung der Anwendung des BilMoG um ein Jahr wird von einschlägigen Expertenkreisen auch in aktuellen Stellungnahmen befürwortet. Insbesondere das IDW hat in seinem Schreiben vom 26.09.08 an den Rechtsausschuss ein Inkrafttreten der meisten (nicht aller) BilMoGVorschriften erst ab 2010 vorgeschlagen.

Für die Praxis hat diese Entwicklung den Nachteil, dass eventuell gewünschte neue Bilanzierungsregeln erst ein Jahr später als erwartet angewandt werden können.

Die Vorteile der Verschiebung liegen jedoch in der konkreteren Ausgestaltung der Übergangsregelungen durch den Gesetzgeber sowie einer angemessenen Vorlaufzeit für die Umsetzung des BilMoG im Rechnungswesen der Unternehmen.

Banken und Lobbyverbände haben sich vor dem Hintergrund des erforderlichen Zeitbedarfs für die Schaffung der Voraussetzungen im Rechnungswesen zur Umsetzung der neuen Vorschriften ebenfalls für eine Verschiebung der BilMoG-Anwendung ausgesprochen.

NEU: 17.12.2008: Expertenanhörung im Rechtsausschuss

NEU: Verabschiedung 1. Quartal 2009 (bisher: Herbst 2008)

NEU: In Kraft: vor. 1.1.2010 (bisher: 1.1.2009).

Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 23.5.2008