EStG 1990 § 4 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 3, § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG 2002 i.d.F. des SEStEG § 4 Abs. 1 Satz 3 DBA-Belgien Art. 7, Art. 12 Abs. 3, Art. 13 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 |
Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 99/08 |
Vorinstanz: FG Köln vom 18. März 2008 1 K 4110/04 (EFG 2009, 259) |
Parallel zu dieser Entscheidung hat der BFH (Urteil v. 17.7.2008 I R 77/06, BStBl II 2009, 464) vor kurzem auch seine Rechtsprechung zur „finalen Entnahme“ aufgegeben. Danach sollten die in einem einzelnen Wirtschaftsgut angesammelten stillen Reserven sofort erfasst werden, wenn das Wirtschaftsgut aus dem Inland in eine ausländische Betriebsstätte überführt wurde.
EStG § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Sätze 1 und 2 |
Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 |
Vorinstanz: FG Köln vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (EFG 2001, 1186) |
Endlich geklärt: Frist für Antragsveranlagung (Lohnsteuerjahresausgleich) beträgt 3+4 Jahre, also insgesamt 7 Jahre.
Der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ aus Neustadt an der Weinstraße hat mit einer Revision beim Bundesfinanzhof erreicht, dass Antragsveranlagungen wie Pflichtveranlagungen sieben Jahre rückwirkend eingereicht werden können. Bisher wurden Antragsveranlagungen bis maximal 2005 angenommen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) empfiehlt allen Steuerpflichtigen, die mit einer Steuererstattung rechnen, bisher jedoch ihre Erklärungen bis einschließlich 2003 noch nicht abgegeben haben, dies mit Hinweis auf das aktuelle BFH-Urteil vom 12.11.2009, VI R 1/09 nachzuholen.