Was bedeutet eigentlich der Begriff Reichensteuer von dem man ab und zu im Rahmen von steuerpolitischen Informationen liest. Sie wird auch Millionärssteuer oder Neidsteuer genannt.
Wikipedia gibt hier ausnahmsweise keine ergiebige Erklärung. "Die Reichensteuer sei eine Erhöhung der Einkommensteuer für besonders hohe Einkommen" heißt es. Das stimmt. Um es deutlicher zu sagen: Die in 2007 eingeführte "Reichensteuer" ist keine eigene Steuer. Sie ist nur ein Schlagwort für eine Erhöhung des ESt-Spitzensatzes bei sehr hohem Einkommen, der aber nicht für alle gilt.
Zur Erinnerung: Der Einkommensteuersatz ist nicht gleichbleibend, sondern progressiv. Je höher das zu versteuernde Jahreseinkommen ist, desto höher ist nicht nur die Steuer selbst, sondern auch der Steuersatz. Der Verlauf ergibt sich aus § 32a EStG. Da es kein einheitlicher Steuersatz ist, sondern eine Formel, spricht man vom ESt-Tarif.
Auszug aus § 32 a
(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen
- 1.
- bis 7 834 Euro (Grundfreibetrag):0;
- 2.
- von 7 835 Euro bis 13 139 Euro:(939,68 • y + 1 400) • y;
- 3.
- von 13 140 Euro bis 52 551 Euro:(228,74 • z + 2 397) • z + 1 007;
- 4.
- von 52 552 Euro bis 250 400 Euro:0,42 • x – 8 064;
- 5.
- von 250 401 Euro an:0,45 • x – 15 576.
3„y“ ist ein Zehntausendstel des 7 834 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4„z“ ist ein Zehntausendstel des 13 139 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5„x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
Die Formel wird üblicherweise in folgender Form dargestellt, wobei hier nur die blaue Linie interessieren soll. Sie drückt die Besteuerung für jeden weiteren Euro an Einkommen aus.
Blau: Grenzsteuersatz, Grün: Durchschnittssteuersatz. Quelle: Wikipedia
Trotz zahlreicher Anpassungen in den letzten Jahrzehnten gab es immer einen oberen Bereich, bei der Steuersatz blieb, der so genannte Spitzensteuersatz. Jeder weitere Euro Verdienst wird hier mit diesem steuersatz besteuert, der Steuerbetrag steigt also proportional zum Einkommen (obere Proportionalzone).
Ab 2005 (rote Linie) galten die Werte: Ab einem Einkommen von 52 552 Euro war derSpitzensteuersatz von 42 % erreicht. In 2007 führte man dann einen Sprung ein, den es bis dahin nicht gabe: Ab 250.000 Euro gibt es einen Sprung auf 45 %, eine weitere Proporitonalzone also. Der Sprung bedeutet, dass ab 250.001 Euro jeder weitere Euro mit 45 % besteuert wird.
Quelle: Wikipedia
Speziell im Jahre 2007, also vom 1.1.2007 bis 31.12.2007 gab es noch eine Besonderheit für die Gewinneinkunftsarten, also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbe und aus selbständiger Tätigkeit. Diese Unterscheidung ist aber ab 2008 weggefallen und hat nichts mit dem Begriff der Reichensteuer zu tun.