Donnerstag, 17. Juni 2010

Zur Besteuerung von Zinseinkünften einer gewerblich geprägten US-amerikanischen Personengesellschaft

Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien sind keine Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" i.S.v. Art. 6 Abs. 3 DBA-USA 1989 a.F. Zinserträge, die von einer gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen US-amerikanischen Personengesellschaft erzielt werden, an der unmittelbar oder mittelbar in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, unterliegen grundsätzlich der deutschen und nicht als gewerbliche Gewinne eines Unternehmens der US-amerikanischen Besteuerung.