Stefan Niggemeier berichtete vor ein paar Tagen darüber, dass man über die Suchfunktionen von web.de, GMX und T-Online keine Inhalte derjenigen Verlage mehr angezeigt bekommt, die das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse durch die Verwertungsgesellschaft VG Media einklagen
Auch Jurist Thomas Stadler (Betreiber internet-law.de) kommentiert das Geschen:
Beide drücken sich äußerst diplomatisch aus. Andere würden sagen: Ätsch, ins eigene Fleisch geschnitten.
Der Schritt der Suchmaschinen ist konsequent: Das neue Leistungsschutzrecht, das die Verlage unter Führung des Axel-Springer-Verlages und Christoph Keese erkämpft haben, verbietet die ungenehmigte Anzeige von Ausschnitten ihrer Inhalte.
Derzeit laufen Prozesse, ob auch die kurzen Textschnipsel in den Suchmaschinenergebnissen davon erfasst sind. Die genannten Verlage wollen jedenfalls Geld dafür. Konsequent, dass man bis zum Abschluss der Prozesse vorläufig die Treffer entfernt. Damit haben sich aber die Verlage in's Knie geschossen. Es werden keine Links zu ihren entsprechenden Onlineartikeln angezeigt.
Update 7.10.2014:
mittlerweile hat auch google diesen Schritt gemacht und dem Axel-Springer-Verlag gegenüber zum Ausdruck gebracht: Ihr könnt Euer Recht gern behalten.
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/19277/verlage-empoert-jetzt-will-google-nicht-mal-mehr-ihr-recht-verletzen/