§ 9 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung,
Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
Gemeint sind die einkunftsbedingten Ausgaben speziell bei den Einkunftsarten 4 bis 7 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bis Sonstige Einkünfte). Mit "Werbung" im klassischen Sinne hat das nichts zu tun.
Die Werbungskosten entsprechen den Betriebsausgaben bei den ersten drei Einkunftsarten.
Beim ersten Erlernen (oder Unterrichten) dieses Begriffs braucht man Beispiele, und folgende Liste soll hier helfen.
Beispiele für Werbungskosten bei
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
daneben Unfallkosten bei Wegeunfall (auch bei Verstoß
gegen die Verkehrsvorschriften; Ausnahme: alkoholbedingte Unfälle),
Typische Berufskleidung,
Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, u.U.
Umzugskosten
Sprachkurse, soweit für das berufliche Fortkommen
dienlich;
Weiterbildungskosten zu einem bereits ausgeübten Beruf
(nicht: Fortbildungskosten für einen neuen, angestrebten Beruf),
Sprachkurse, soweit für das berufliche Fortkommen
dienlich;
Kosten einer Stellungssuche ("vorweggenommene WK")
Arbeitsmittel (Schreibmaterial, Füller,
Schreibmaschine, Farbbänder, Bücher, u.U. Aktentasche, spezielles
Bücherregal für die Arbeitsmittel, Taschenrechner);
Achtung - halten sich Gegenstände mehr als ein Jahr (z.B. Computer), kann man nicht die Anschaffungskosten, sondern nur die jährliche Wertminderung (die "Abschreibung") ansetzen. Allerdings können die Sonderregelungen über Geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG) dazu führen, dass letztlich doch wieder die vollen Anschaffungskosten bereits im Kaufjahr angesetzt werden können. Insgesamt gilt dasselbe wie bei Gewerbetreibenden - alles was dort als "Anlagevermögen" einzuordnen wäre, wird über Abschreibung oder GWG-Regelung berechnet
Achtung - halten sich Gegenstände mehr als ein Jahr (z.B. Computer), kann man nicht die Anschaffungskosten, sondern nur die jährliche Wertminderung (die "Abschreibung") ansetzen. Allerdings können die Sonderregelungen über Geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG) dazu führen, dass letztlich doch wieder die vollen Anschaffungskosten bereits im Kaufjahr angesetzt werden können. Insgesamt gilt dasselbe wie bei Gewerbetreibenden - alles was dort als "Anlagevermögen" einzuordnen wäre, wird über Abschreibung oder GWG-Regelung berechnet
Telefonate
Beispiele für Werbungskosten bei
Einkunftsart Vermietung und Verpachtung
Gebäude-Abschreibung (Wertverlust des Gebäudes)
Schuldzinsen und andere Finanzierungsentgelte ( also
auch Damnum/Disagio),
Wasser/Kanalgebühren
Grundsteuer
Reparaturen
Kaminkehrgebühren
Hausversicherungen
Hausmeister
Kosten der Hausverwaltung
Fahrten
Beitrag an Hausbesitzerverein
Kontoführungsgebühren
Telefonate
Gebäudeversicherung
Treppenreinigung
Fahrten zur Objektbesichtigung
Beispiele für Werbungskosten bei
Einkunftsart Kapitalvermögen
Fahrten zur Hauptversammlung
Schuldzinsen für Darlehen zum Erwerb von Geldanlagen
Depotgebühren
Bankgebühren
Fachliteratur
Arbeitsmittel
Beispiele für Werbungskosten für
Einkunftsart "Sonstige Einkünfte"
Fahrten zum Rentenberater
Kosten wegen Überprüfung der Rente
Schuldzinsen bis zum Veräußerungszeitpunkt, wenn
Gebäude innerhalb der Spekulationsfrist veräußert wird
Abschreibung des Gebäudes bis zum Veräußerungszeitpunkt
Werbungskostenpauschbeträge § 9a EStG
Für Werbungskosten sind bei der
Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen,
wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:
ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für
sonstige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (die nicht
Versorgungsbezüge sind)
ein Pauschbetrag von 102 Euro von den Einnahmen aus
nichtselbständiger Arbeit, soweit es sich um Versorgungsbezüge
handelt (Beamtenpensionen, bestimmte Betriebsrenten)
ein Pauschbetrag von 102 Euro für "Sonstige
Einkünfte"