Mittwoch, 4. September 2019

IHK-Hilfsmittel 2019 für Fachwirte und Industriemeister

Hier sind die für 2019 gültigen Hilfsmittellisten für alle möglichen Ausbildungsberufe: Industriemeister, Fachwirte und so weiter:



Dauerthema ist natürlich die Aufbereitung der Gesetzestexte, sowohl bei den Industriemeistern als auch bei den Fachwirten.

Hierzu gibt es zusätzlich eine offizielle FAQ der IHK:

Auszug:


Was ist unter Gesetzestexten „in unkommentierter Fassung“ zu verstehen? 
„Unkommentiert“ heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterun-gen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen bzw. wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen. 
Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten?

Zulässig sind ausschließlich:
- Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
- Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
- Unterstreichungen
- Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“) 
Was darf ich nicht in einen Gesetzestext hineinschreiben oder diesem hinzufügen? 
Nicht zulässig sind:
- von Ihnen hinzugefügte Erläuterungen, Lösungsschemata und sonstige inhaltliche
Ergänzungen
- eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter

Ferner haben sich hier ehemalige Prüflinge in einem Forum mit ihren Erfahrungen ausgetauscht:

https://industriemeister.io/thread/33812-sind-klebezettel-in-den-gesetzb%C3%BCcher-erlaubt/?pageNo=1



Gemäß dem bisher Gelesenen ist klar: als Kommentierung von Gesetzestexte sind lediglich Unterstreichungen mit einem Stift und/oder Markierungenmit einem Textmarker o.Ä. zulässig.

Es ist nicht zulässig, den Gesetzestext durch eigene Erläuterungen (auch wenn sie noch so kurz sind) verständlicher zu machen. Als eigene Erläuterungen gelten auch Ziffern und Zeichen, Geheimcodes, Markierung von Anfangsbuchstaben (um eine Botschaft zu verstecken) etc.

Nur andere Paragraphen dürfen daneben geschrieben werden, sofern die in sachlichen Zusammenhang stehen. Sie sollten aber nicht so dastehen, dass der Prüfer merkt, dass Sie ein Prüfungsreihenfolgeschema versteckt haben.

Beispiele für Klebezettel: nur Paragrafentitel oder Teile daraus

  • siehe § 437 BGB, Paragrafentitel "437 Rechte des Käufers bei Mängeln"

    Sie können auf den Klebezettel schreiben "§ 437 BGB" oder "Rechte Mängel" oder "Mängel" aber nicht "Gewährleistungsrechte". Denn letzteres taucht in der Paragrafenüberschrift nicht auf..
  • Beim § 433 dürften Sie schreiben "Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag" oder kurz "Kaufvertrag". Der wird oft gebraucht, wenn nach den  so genannten "Hauptpflichten" aus dem Kaufvertrag gefragt wird (jede Vertragsart hat Hauptpflichten, die meist im ersten Paragraf des entsprechenden BGB-Abschnitts stehen). Sie dürfen aber auf den Zettel nicht schreiben "Hauptpflichten Kaufvertrag". Das entspricht nicht dem offiziellen Paragrafentitel und wäre eine unzulässige Kommentierung.




Es lohnt sich nicht, sich hier viele Gedanken um eine raffinierte Markierungstechnik zu machen oder darüber, wie man die strengen Vorgaben umgeht. 

Wichtig ist nur: Textmarker an Stichworten, die beim Überfliegen der Seite gesucht werden, gewöhnliche Unterstreichungen von wichtigen Einzelheiten innerhalb eines Paragraphen, damit Sie die nicht übersehen. Alles andere spielt in der Zeitnot einer Prüfung keine Rolle und vor allem - und das sagen alle fortgeschrittenen oder ehemaligen Schüler: der Nervenkitzel lohnt sich nicht. Man investiert viel ZEit und Geld in die Fortbildung und dann soll die Prüfung nicht daran scheitern, weil die Aufsicht beim Durchblättern versteckte Kommentierungen entdeckt.

Update August 2021:
Der obige Link ist verschwunden. Über google-Suche fand ich lediglich folgenden Link, vom dem ich aber nicht weiß, ob das nur ein temporärer Link ist: