Sonntag, 25. Oktober 2020

Gesetzestexte und andere Hilfsmittel 2020 für Fachwirte und Industriemeister

Hier sind die für 2020 gültigen Hilfsmittellisten für alle möglichen Ausbildungsberufe: Industriemeister, Fachwirte und so weiter: 

https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/download/frei/gesamtlisten/Zugelassene-Hilfsmittel.pdf

Dauerthema ist natürlich die Aufbereitung der Gesetzestexte, sowohl bei den Industriemeistern als auch bei den Fachwirten.

Welcher Rechtsstand

Was den Rechtsstand betrifft: Hier setzt die 2020er Ausgabe der Hilfsmittelliste das schon seit Jahren verwendete System fort. Danach gilt folgende Regelung, die sich sehr tricky aus dem unteren Seitenrand und über Sternchenvermerke erschließt:

Steuergesetze:

speziell bei Steuern (also Steuerrecht) gilt Rechtsstand 31.12.Vorjahr, egal ob für Frühjahrsprüfung oder Herbstprüfung. Ist die Prüfung also irgendwann in 2022, werden Sie die Steuergesetze 2021 benötigen.  Natürlich beginnen Sie mit den Gesetzestexten 2020 zu arbeiten, wenn Ihre Ausbildung jetzt startet - aber nächstes Jahr müssen Sie sich neue Texte kaufen und die bisherigen Kommentierungen übertragen.

Recht (außer Steuerrecht)

beim übrigen Stoffgebiet "Recht" gilt:
bei Frühjahrsprüfungen gilt Rechtsstand 31.12.Vorjahr
bei Herbstprüfungen gilt Rechtsstand 1.1.Prüfungsjahr

Es ist anzunehmen, dass sich bis zur Prüfung 2021/2022 dieses System nicht ändern wird.


Erlaubte Aufbereitung (Kommentierung)

Hier heißt es in den Hilfsmittellisten stets lakonisch: "Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind zulässig."

Das lässt noch unglaublich viele Fragen offen. Hierzu gibt es zusätzlich eine offizielle FAQ der IHK:


Auszug:

Was ist unter Gesetzestexten „in unkommentierter Fassung“ zu verstehen? 
„Unkommentiert“ heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterun-gen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen bzw. wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen. 
Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten?
Zulässig sind ausschließlich:
- Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
- Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
- Unterstreichungen
- Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“) 
Was darf ich nicht in einen Gesetzestext hineinschreiben oder diesem hinzufügen? 
Nicht zulässig sind:
- von Ihnen hinzugefügte Erläuterungen, Lösungsschemata und sonstige inhaltliche
Ergänzungen
- eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter

Auch das lässt noch Fragen offen. Daher folgen weitere Erläuterungen von mir.

Ergänzende Anmerkungen:

Gemäß dem bisher Gelesenen ist klar: als Kommentierung von Gesetzestexte sind lediglich Unterstreichungen mit einem Stift und/oder Markierungenmit einem Textmarker und ferner reine Paragrafenverweise zulässig. 
 
Als Textmarker empfehle ich gelb, andere Farben leuchten zu stark auf die andere Seite durch. Ein System (z.B. gelb für wichtig, blau für Ausnahmefälle, rot für Definitionen) finde ich übertrieben und in der Prüfungssituation nicht hilfreich.

a) Notizen:
 
Es ist nicht zulässig, den Gesetzestext durch eigene Erläuterungen (auch wenn sie noch so kurz sind) verständlicher zu machen. Als  verbotene eigene Erläuterungen gelten auch Ziffern und Zeichen, Geheimcodes, Markierung von Anfangsbuchstaben (um eine Botschaft zu verstecken) etc.

Nur andere Paragraphen dürfen daneben geschrieben werden, sofern die in sachlichen Zusammenhang stehen, und hier nur die Nummer. Man spricht von reinen "Paragrafen-Verweisen". 
 
Beispiel:  Neben oder hinter den § 119 BGB schreibt man sich den § 121 (die zugehörige Frist) und die §§ 143, 142 (in 143 stehen zusätzliche Voraussetzungen, die oft mit abgefragt werden, und in 142 ist die Wirkung der Anfechtung). Da sich die Paragrafen imselben Gesetz befinden (BGB), spare ich mir die Gesetzesangabe (in Ihrer Prüfungs-Lösung aber schreiben Sie bitte stets das Gesetz dazu!)
Wenn die Paragraphen in einem anderen Gesetz sind, sollte man daran denken, auch das Gesetz dazuschreiben, also nicht einfach § 102 sondern § 102 BetrVG

Beispiel: Nachdem der Schüler die fristlose Kündigung durchgenommen hat, schreibt er sich vielleicht neben den § 626 BGB  die §§ 102,103 BetrVG, vielleicht noch den § 15 KSchG. Das sind Paragrafen, die in Zusammenhang mit der Kündigung stehen oder stehen könnten.

Innerhalb des BGB wäre noch der § 623 interessant, den man sich ebenfalls daneben notieren könnte (damit man an die Schriftform denkt). Natürlich versucht man auf diese Weise manchmal ein Prüfungsschema zu verstecken, was ja ansonsten nicht zulässig ist ;-)

Es lohnt sich darüberhinaus nicht, sich hier viele Gedanken um eine raffinierte Markierungstechnik zu machen oder darüber, wie man die strengen Vorgaben umgeht.


b) Post-It (Klebezettel)

Beschriftung der Klebezettel: 
 
Die meisten benutzen den oberen Rand, um sich nur die Gesetze anzuzeigen,und den Seitenrand, um sich einzelne Paragrafen anzumerken.
 
Nur Gesetze anzeigen
Das ist vor allem bei der Arbeitsgesetze-Sammlung interessant. Dann steht da z.B. "KSchG" um zu zeigen: hier beginnt das Kündigungsschutzgesetz.
 
Bestimmte Pargrafen
Hier ist streng genommen nur erlaubt:  die Paragrafennummer, der Paragrafentitel oder Teile daraus

  • siehe § 437 BGB, Paragrafentitel "437 Rechte des Käufers bei Mängeln"

    Sie können auf den Klebezettel schreiben "§ 437 BGB" oder "Rechte Mängel" oder "Mängel" aber nicht "Gewährleistungsrechte". Denn letzteres taucht in der Paragrafenüberschrift nicht auf..
  • Beim § 433 dürften Sie schreiben "Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag" oder kurz "Kaufvertrag". Der wird oft gebraucht, wenn nach den  so genannten "Hauptpflichten" aus dem Kaufvertrag gefragt wird (jede Vertragsart hat Hauptpflichten, die meist im ersten Paragraf des entsprechenden BGB-Abschnitts stehen). Sie dürfen aber auf den Zettel nicht schreiben "Hauptpflichten Kaufvertrag". Das entspricht nicht dem offiziellen Paragrafentitel und wäre eine unzulässige Kommentierung.


Beispiele für Klebezettel an Steuergesetzsammlungen


Übrigens: Es gibt in Deutschland kein ARBEITSGESETZBUCH. Das las ich vor kurzem, weil jemand fertig bedruckte Klebezettel für dieses "Buch" anbietet. Es gibt in Wirklichkeit nur eine Gesetzessammlung von dtv, die heißt "Arbeitsgesetze". Dort sind Auszüge des BGB und viele andere Gesetze zum Arbeitsrecht. Diese Sammlung war dann auch  gemeint. Von einem Arbeitsgesetzbuch zu sprechen, ist etwas peinlich. Alle bisherigen Gesetze zu einem solchen Gesamtsgesetz zusammenfassen, ist eine seit Jahren existierende Idee, aber davon ist man noch weit entfernt.

Seien Sie außerdem vorsichtig, wenn Sie im Internet zu Rechtsfragen recherchieren. Es könnten deutschsprachige Ergebnisse kommen, bei denen man nicht sofort merkt, dass es sich um Schweiz oder Österreich handelt.

 

 Update August 2021:

Der obige Link ist verschwunden. Über google-Suche fand ich lediglich folgenden Link, vom dem ich aber nicht weiß, ob das nur ein temporärer Link ist: