Die Frühjahrsprüfung 2020 für Fachwirte hat viele Prüflinge erschreckt: der Gewichtungsanteil der Steuerrechtsfragen wurde von bisher 20-24 Prozent auf 35 Prozent angehoben.
Es waren zwar nach wie vor nur 4 Recht und 2 Steueraufgaben, aber bei Umfang und Bewertung der Teilfragen ergab sich ein deutliche Verschiebung. 65:35 bei "Recht zu Steuern" ist etwas, was Dozenten und Schüler künftig bei der Einteilung der Stunden und der Schwerpunkte beachten muss, sofern sich das wiederholen sollte.
Eigentlich wäre die Verschiebung sogar vorteilhaft gewesen, denn die zwei Steueraufgaben behandelten meist absolutes Basiswissen. Wenn hier natürlich Prüflinge leere Seiten abgeben, oder irgend etwas zusammenraten, ist das natürlich fatal für die Gesamtnote.
Denn es ist nicht so, dass man auf Recht-Fragen, von denen man die Antwort zu wissen glaubt, 90-100% der Punkte bekommt, so dass man 35% Steuerfragen verschmerzen könnte. Es ist erfahrungsgemäß bei den meisten Prüflingen eher so, dass sie (trotz intensivem Lernens) mit den (in die richtige Richtung gehenden) Antworten durchschnittlich nur 60-80 Prozent erreichen. Und damit kann man sich Lücken durch freigelassene Aufgaben nicht leisten.
Insgesamt gilt: Für Steuern müssen sich wir Dozenten und die Teilnehmer künftig Aufmerksamkeit widmen, als bisher.