Sonntag, 14. Februar 2021

Die fristlose Änderungskündigung

Es gibt sie wirklich: eine Kombination von fristloser und "betriebsbedingter Kündigung". Dabei könnte man meinen, die drei K-Gründe im KSchG sind zwangsläufig Fälle von ordentlicher Kündigung.  Aber das muss eigentlich nicht sein. Die Kombination mit außerordentlicher Kündigung im Sinne von § 626 BGB ist nur nicht so bekannt.

Hier ein Aufsatz von Stefan Freh vom 4.12.20 im Arbeitsrechtsberater-Blog des Schmidtv-Verlags

Die außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit

https://www.arbrb.de/blog/2020/12/04/es-gibt-sie-wirklich-die-ausserordentliche-betriebsbedingte-aenderungskuendigung-zur-einfuehrung-von-kurzarbeit/

Aber zugegeben: für reine Lernzwecke (sei es Industriemeister, Fachwirt oder Betriebswirt-Ausbildung), geht das etwas tief.