Auf den Deckblättern der IHK-Prüfungen finden sich zwei ausdrückliche Hinweise, die man beachten soll. Das gilt sowohl für Fachwirtprüfungen als auch für Industriemeisterprüfungen.
Beispiel zur ersten Regel:
Die Frage soll lauten "welche Frist hat der Anfechtende für eine Anfechtung wegen Irrtums?". Schreibt hier jemand nur "§ 121 BGB" oder "siehe § 121 BGB", gibt das keinen einzigen Punkt.
Zur zweiten Regel wird das Beispiel gleich mitgeliefert.