Wie immer stellt sich das Problem nach guten Informationen. Die Google-Suche ist sehr mühsam ist und führt vielen mehr oder weniger oberflächlichen Kurzinformationen von Steuerberatern oder Kammern führt.
Der Satz beträgt künftig einheitlich 25%, gleichgültig ob es sich um Zinsen oder Dividenden handelt, und wirkt nicht wie eine Vorauszahlung, sondern erledigt die Besteuerung dieser Einkünfte vollständig.
Wer weniger als 25 % ESt-Grenzsteuersatz hat, kann den Abzug von 25 % in der jährlichen Steuererklärung ansetzen und wird dann mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
Die Änderung geht einher mit der Abschaffung der Spekulationsbesteuerung für private Veräußerungsgewinne (Fallgruppe Sonstige Einkünfte, oft auch "Spekulationssteuer" genannt. Diese Fälle unterliegen jetzt der Abgeltungssteuer, was mangels Fristen andere Auswirkungen haben kann.
D
er Abzug wird wie bisher bei der Kapitalertragssteuer von der ausschüttenden Bank etc. getätigt, und das Geld wird an das Finanzamt überwiesen.
Mit der Änderungam 1.Januar 2009 wird damit auch das bisherige Halbeinkünfteverfahren abgelöst.
Nützliche Links mit ersten Informationen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensteuerreform_2008_in_Deutschland
http://de.wikipedia.org/wiki/Teileink%C3%BCnfteverfahren (zum neuen Teileinkünfteverfahren)
http://de.wikipedia.org/wiki/Halbeink%C3%BCnfteverfahren (zum bisherigen Halbeinkünfteverfahren)
Ein sehr ausfühlicher Fachaufsatz
Unternehmensteuerreformgesetz 2008: Abgeltungsteuer
Friedrich Brusch, Hessisches Ministerium der Finanzen, Wiesbaden
http://www.unternehmensteuerreform.de/media/Brusch_Abgeltungsteuer_FR_2007_999.pdf
Bei den Steuerfolgen für die verschiedenen Anlagemöglichkeiten ergeben sich durch die so genannte Abgeltungsteuer ab 2009 zum Teil merkliche Abweichungen zum heutigen Recht.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Aufsatz die Auswirkungen, getrennt nach den Formen der Vermögensanlage, in einer gut gemachten Übersicht zusammengestellt.
Der Artikel des BMF lautet:
Besteuerung bei den verschiedenen Möglichkeiten zur Vermögens-, vornehmlich Kapitalanlage nach dem Einkommensteuerrecht bis 2008 und ab 2009 unter Berücksichtigung der Abgeltungsteuer (Tipps zur Abgeltungsteuer)
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_298/DE/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Einkommensteuer/007.html
Hier die Links zu den einzelnen Kapiteln.
- Konzept der Abgeltungsteuer
- Aktien/GmbH-Anteile
- REIT-Anteile
- Investmentanteile
- Aktienähnliche Genussrechte
- Obligationsähnliche Genussrechte
- Typisch stille Gesellschaften
- Partiarische Darlehen
- Gewinnobligationen/Wandelanleihen
- Finanzinnovationen
- Festzinsanleihen
- Zertifikate (ohne Garantiezertifikate)
- Termingeschäfte
- Sparpläne (ohne Riesterverträge)
- Kapitallebensversicherungen
- Private Rentenversicherungen
- Riester-Verträge
- Basisversorgung (Rürup)
- Vermietete Immobilien
- Eigengenutzte Immobilien
- Gewerbliche geschlossene Fonds
- Geschlossene Immobilienfonds
- Geschlossene Fonds mit Kapitalanlagen