Freitag, 21. März 2008

Abmahnungen wegen Widerrufsbelehrung

Die neuen Muster für Widerrufs- und Rückgaberechte treten am 01.04.2008 in Kraft

Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) und Vertragstypen (etwa bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen) haben Verbraucher ein Widerrufsrecht. Dieses kann teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen.

Um den Unternehmen eine ordnungsgemäße Belehrung zu erleichtern, hatte das BMJ im Jahre 2002 Muster für die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht erarbeitet. In der Vergangenheit haben Gerichte vereinzelt die Auffassung vertreten, dass die bislang geltenden Muster den Anforderungen des BGB nicht genügten und deshalb unwirksam seien. Die Folge war ein Anstieg an Abmahnungen

Am 12.03.2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neufassung der Belehrungs-Muster über Widerrufs- und Rückgaberechte für Verbraucher tritt ab dem 01.04.2008 in Kraft.

Den auf Webseiten des Ministeriums veröffentlichten Text der Verordnung findet man als PDF-Datei hier:

* http://www.bmj.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf