Freitag, 1. Juli 2011

Das Aus für die Umsatzsteuer-Richtlinien!

Für Steuerfachausbildung und Steuerpraxis: Die USt-RiLi sind weg. Aber dafür gibt es einen Anwendungserlass, der wiederum durch laufende Schreiben geändert wird. Einfacher wird es also nicht - eher noch skurriler.


Zum Anwendungsbereich des Umsatzsteuergesetzes gibt es seit Jahrzehnten die Umsatzsteuer-Richtlinien (zuletzt UStR 2008). Wie bei allen Richtlinien handelt es sich um allgemeine Verwaltungsanweisungen im Bereich der Umsatzsteuer mit der Berücksichtigung von Gesetzesänderungen und insbesondere der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung im Umsatzsteuerrecht. Für die Praxis sind sie also eine Art Kommentar, zwar  aus der Sicht der Verwaltung geschrieben, aber eine wichtige Orientierung.


Am 22.9.2010 wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass die bisherigen Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 mit Wirkung vom 1.11.2010 außer Kraft treten. Da die RiLi kein Gesetz sind, reicht dieser Beschluss aus. Es kommen daher keine UStR 2011 mehr. Inmitten des turbulenten Gesetzesänderungsstakkatos ist das doch tatsächlich etwas untergegangen. Nochmals: die in jeder gängigen Steuergesetzsammlung enthaltenen


USt-Richtlinien gelten nicht mehr!



Anstelle der bisherigen Umsatzsteuer-Richtlinien wird es aber den neuen Umsatzsteuer-Anwendungserlass geben. Diese Verwaltungsvorgaben werden daher in dem vom Bundesfinanzministerium (BMF) nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder herausgegebene


Umsatzsteuer-Anwendungserlass,


der mit Wirkung vom 1.11.2010 in Kraft treten soll. Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_310/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/node.html?__nnn=truef


Es gibt einen speziellen Bereich auf den Ministeriumsseiten zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass




In diesem Bereich sind Informationen zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingestellt. Die Tabelle enthält den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 und BMF-Schreiben, die den Erlass ändern. Außerdem enthält die Tabelle die jeweils zum 31. Dezember eines Jahres geltende Fassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.


Schließlich kann eine konsolidierte, den aktuellen Stand wiedergebende Fassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses heruntergeladen werden; derzeit: Download: Umsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 9. Februar 2011) [PDF, 3663 KB]




Na großartig. Das Steuerleben wäre beinahe zu einfach geworden. Sofern der USt-Anwendungserlass nicht in die gängigen Steuergesetzsammlungen aufgenommen wird, braucht der Fachmann jetzt auch noch das Internt.




Welche Informationen sind noch auf den Seiten des Ministeriums? Am besten bookmarkt man sich die Übersichtsseite über die Umsatzsteuer; die ist hier:




http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_112540/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/


Die dort  eingestellten Informationen sind  unterteilt in



Weitere Informationen hält das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)  bereit, das unter Anderem für die Abwicklung folgender Verfahren zuständig ist: Umsatzsteuer-Kontrollverfahren in der EU (Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.), Bestätigungsverfahren, Zusammenfassende Meldung); Umsatzsteuer-Vergütung (Ausländische Unternehmer, Botschaften/Konsulate, internationale Organisationen); Besteuerung von auf elektronischem Weg erbrachter sonstiger Leistungen (VAT-on-E-Services); Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (Koordinierungsstelle, Beobachtung elektronisch angebotener Dienstleistungen)


Auch die Bundeszollverwaltung hält Informationen zur Umsatzsteuer bereit (z.B. Einfuhrumsatzsteuer, Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Reise- und Postverkehr).


Das Umsatzsteuergesetz und die Verordnungen dazu stehen im Internetportal „Gesetze im Internet“ bereit. Ergänzende Informationen zu Gesetzesänderungen sind gegebenenfalls im Bereich „Gesetze / Gesetzentwürfe“ eingestellt.


Der Servicebereich „Formulare A - Z“ verweist bezüglich der Formulare für die Umsatzsteuer auf das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung und bezüglich der elektronischen Übermittlung bestimmter Anmeldungen und Erklärungen auf ELSTER.


Die Abwicklung des allgemeinen Besteuerungsverfahrens im Bereich der Umsatzsteuer (USt-Erklärungen, USt-Voranmeldung) obliegt den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden, die auch bestimmte Formulare, Vordrucke und Merkblätter aushändigen.




Alles klar?


P. Burkes, Februar 2011, aktualisiert im Juli 2011