Freitag, 22. Juli 2011

Regierung erklärt: ELENA-Verfahren wird eingestellt


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am 18.07.2011 gemeinsam eine Pressemitteilung herausgegeben und angekündigt, dass das ELENA-Verfahren eingestellt wird und ein entsprechender Gesetzentwurf vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf den Weg gebracht wird.


Auszug aus der Presseerklärung.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.

Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Bis zum in Kraft treten neuer Regelungen gelten aber die §§ 95 ff Viertes Buch Sozialgesetzbuch in der jetzigen Fassung weiter. Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) und Registratur Fachverfahren sind nach Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden. Die Zentrale Speicherstelle wird daher weiterhin die Daten entsprechend der noch geltenden Rechtslage annehmen und wie bisher verarbeiten.

Das Verfahren ELENA wird erst dann eingestellt und die gespeicherten Daten werden erst dann gelöscht werden, wenn es hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt. Derzeit gibt es nur den regierungsinternen Beschluss, das Verfahren einzustellen. Die Regierung muss nun einen Gesetzesentwurf in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Anmerkung:

Seit 2010 werden die Einkommensdaten von rund 40 Millionen Arbeitnehmern in Datenbank gesammelt. Mehr als 20.000 Verfassungsbeschwerden sind dagegen anhängig. Nach jahrelanger Kritik stellt die Bundesregierung das ELENA-Projekt jetzt endgültig ein. Dieser Ausflug hat Steuerzahler und Unternehmen hunderte Millionen Euro gekostet