Die Bundesregierung plant, die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht erheblich enger zu fassen als bisher. Demnach soll die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt werden. Der zu zahlende Geldbetrag soll abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden.
Im Entwurf (PDF, 299 KB: 18/3018) heißt es außerdem: Hervorzuheben ist auch die vorgesehene generelle Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre für eine wirksame Selbstanzeige. Bisher besteht diese Verpflichtung nur in Fällen einer besonders schweren Steuerhinterziehung.
Dieses Gesetz tritt laut Entwurf am 01. Januar 2015 in Kraft.
Quelle: Deutscher Bundestag und der dazugehörige Gesetzentwurf (PDF, 299 KB: 18/3018)