Mittwoch, 2. September 2015

Irreführende Werbung und Haftungserleichterung für Presse


Lesetipp für Studenten, die sich mit Wettbewerbsrecht auseinandersetzen.


Betrifft ein Urteil des BGH vom 5. Februar 2015:

BGH 5.2.2015, I ZR 136/13. Ein interessantes Urteil. Einmal ein gutes Beispiel für klassische irreführende Werbung, zum anderen taucht  hier ein spezielles Thema auf: die Unterlassungsklage war nicht gegen den Werbetreibenden (Kaufland), sondern den Herausgeber der "Zeitschrift" TIP gerichtet. Und dieser Herausgeber (auch ein Organ der Kauflandgruppe)  wollte sich auf die "Grundsätzen der eingeschränkten Haftung der Presse für wettbewerbswidrige Anzeigen ihrer Inserenten" berufen. Das wurde deswegen verwehrt, weil di eZeitschrift im wesentlichen WErbung und nur minimalen redaktionellen Inhalt enthält



Direkt zum Urteil auf den Seiten des BGH: hier.