Freitag, 29. Januar 2016

Einspruchseinlegung ist auch durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur mögich - Verlag Dr. Otto Schmidt

Das sind so kleine Änderungen, die einem Dozenten schnell mal unbemerkt durchrutschen, denn sie werden nicht großartig publiziert. Aber sie sind elementar. Zum Beispiel die Tatsache, dass der Einspruch nicht mehr nur schriftlich und Niederschrift (und gemäß Rechtsprechung auch per Fax) sondern ganz offiziell auch per email möglich ist.

Und zwar, das ist die Sensation, durch einfache email, ohne Signatur.

Viele Aufsätze, Lehrbücher  und Skripten haben das noch nicht mit aufgenommen, obwohl die Gesetzesänderung schon einige Zeit her ist.


Abgabenordnung (AO)
§ 357 Einlegung des Einspruchs

(1) Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. ...
Achtung - das gilt nur für Einsprüche nach § 347 AO, nicht für Klagen oder Berufungen oder andere Rechtsmittel. Vor kurzem erst gab es ein negatives Urteil zu jemand, der glaubte, eine Klage per einfacher email einreichen zu können. Aber diese ganz besondere Erleichterung zugunsten einfacher email wurde eben nur im § 357 Abgabenordnung realisiert.

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