Dienstag, 23. Februar 2016

Buchführung - Anzahlungen und Anlagen im Bau

Dieses Konto stiftet unter Lernenden Verwirrung. Deshalb hier etwas Hintergründe.

I) Bedeutung des Kontos bzw. des Bilanzpostens AiB

Eigentlich ist das Konto "Anzahlungen und Anlagen im Bau"  ein Sammelkonto, das zwei Fallgruppen umfasst:

1. Anlagen im Bau
2. Anzahlungen auf Anlagen (ähnlich wie geleistete Zahlungen beim Umlaufvermögen)

Man kann auch zwei getrennte Konten führen, was für die Bilanzklarheit wünschenswert ist. Bei der Steuergehilfenausbildung wird nur das Sammelkonto verwendet.

Zu 1. Anlagen im Bau

Gemeint ist Anlagevermögen, das noch nicht fertig ist:

Werden während eines Wirtschaftsjahres durch den Unternehmer Investitionen im Anlagevermögen vorgenommen, die am Bilanzstichtag noch nicht vollendet sind, so sind diese Aufwendungen dafür unter der Bilanzposition Anlagen im Bau/Anzahlungen auf Anlagen zu aktivieren. Der Bilanzposten zeigt also, dass im Entstehenen befindliches Anlagevermögen existiert (seien es BGA, Maschinen, Gebäude oder Fuhrpark).

Dabei werden Eigenleistungen wie Fremdleistungen berücksichtigt.

a) Eigenleistungen


Die Eigenleistungen müssen nach einem bestimmten Schema bewertet werden, das der Schüler beherrschen muss (Materialkosten + MG K  +Fertigungskosten+FGK+Fertigungsspezialkosten, wahlweise noch VerwGK)

Durch die Aktivierung entsteht ein Ertrag, denn das Vermögen (das EK) wird mehr. Gegenkonto zu AiB ist also das Ertragskonto "Aktivierte Eigenleistung". Damit entsteht auch ein Gegenpol zu den Aufwendungen, z.B. den Löhnen, die für den Bau entstehen und gebucht werden.

AiB   an   Aktivierte Eigenleistung
Das Anlagevermögen wird mehr (AiB), gleichzeitig erhöht sich das Reinvermögen (EK, hier repräsentiert durch das Unterkonto "Aktivierte EL"). Eigentlich wird etwas dafür aufgewendet, nämlich Löhne, vorhandenes Material etc., aber das steckt in den entsprechenden Aufwandsbuchungen. Das Konto Akt.EL bildet einen Ausgleich zu diesen Aufwendungen.

Würde man Material von vornherein für ein Bauobjekt kaufen, gelten die folgenden Ausführungen in Buchstabe b (Fremdleistungen)!

b) Fremleistungen

Bei den Fremdleistungen (z.B, Abschlagsrechnungen für ausgeführte Bauarbeiten, oder abschließende REchnungen von Handwerkern für Teilleistungen an dem gesamten Bauobjekt, oder Materialeinkäufe) liegt im Grunde eine ähnliche Buchung wie beim Kauf von fertigem AV vor, nur dass hier das Sammelkonto AiB statt dem endgültigen Anlagekonto verwendet wird. Beispiel bei Erstellung eines Gebäudes

AiB    an    Verb (Bank/Kasse)
VSt

statt

Gebäude    an   Verb (Bank/Kasse)
VSt

2. Anzahlungen auf Anlagen

Ein weiteres verwirrendes Element sind die Anzahlungen für den Kauf von AV, die ebenfalls in dieses Konto gebucht werden.

Mit Anzahlungen sind Zahlungen noch vor einer Leistung gemeint. Beispiel: Vorauszahlung beim Kauf einer noch zu liefernden Maschine. Oder: Vorauszahlungen beim Gebäudebau (wobei hier die Grenze zu Abschlagszahlungen zu bereits erstellten Leistungen fließend ist).

Zwar haben solche Anzahlungen reinen Forderungscharakter, jedoch soll durch die Aktivierung zum Ausdruck gebracht werden, dass Investitionen in das Anlagevermögen erfolgt sind.

Hier wird also anders gebucht als bei Umlaufvermögen. Machen wir Anzahlungen für den Warenkauf, buchen wir nur eine Forderung (eine Art Guthaben), und zwar auf das Forderungskonto "Geleistete Anzahlungen"



II) Abschreibungen auf Anlagen im Bau 

Eine regelmäßige Abschreibung auf AiB gibt es nicht. Anlagen im Bau werden – ebenso wie Anzahlungen – handelsrechtlich nicht planmäßig abgeschrieben, das ist erst ab tatsächlicher Nutzung zulässig.

Allerdings ist es möglich, außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen.


III) Umbuchung nach Fertigstellung

Anlagen im Bau sind in dem Geschäftsjahr auf die entsprechende Position des Anlagevermögens umzubuchen, in dem sie fertig gestellt (oder zum Betrieb bereit) sind.

Maschinen an AiB 

oder

Gebäude an AiB

Achtung! Bei Gebäudebauten auf einem bisher leeren Grundstück muss zudem das Grundstück umgebucht werden:

Bebaute Grundstücke an Unbebaute Grundstücke



Soweit es um reine Anzahlungen geht,  erfolgt die Umbuchung in dem Geschäftsjahr, in dem die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über den angezahlten Gegenstand erlangt wird (also bei Lieferung).


Im Geschäftsjahr der Fertigstellung können weitere Herstellungskosten wie folgt dargestellt werden:
als Zugang bei Anlagen im Bau, wobei dann alles umgebucht wird,  oder direkt als Zugang auf die Sachanlageposition, auf die umgebucht wird.