Donnerstag, 11. Februar 2016

Die Hintergründe zu Kinderfreibetrag und Kindergeld

Das Nebeneinander von Kindergeld (§ 32 EStG) und Kinderfreibetrag (62 ff EStG) und das ganze System des Familienlastenausgleichs (§ 31 EStG) wird zwar in den Lehrbüchern so erklärt, dass der Steuerfachangestellte damit umgehen kann.

Es wird aber nirgends SO erklärt, dass man die Hintergründe versteht, und vor allem, dass man die steuerpolitische Bedenklichkeit erkennt.



Das hat mich schon immer geärgert. Nun fand ich einen wunderschönen Aufsatz im Internet, der gut erklärt, wie sich Kindergeld und Kinderfreibetrag entwickelt haben:


Was der Steuer-Lernende heute wissen muss:

Seit 1996 gilt in Umsetzung der Rspr. des BVerfG (Rz. 4) das als Familienleistungsausgleich bezeichnete duale System. Freibetrag und Kindergeld stehen nicht nebeneinander, sondern, wenn im konkreten Fall die Voraussetzungen beider Vergünstigungen erfüllt sind, wird die günstigste Lösung realisiert wird.

Die Weiche wird in § 31 EStG gestellt, der den Titel "Familienlastenausgleich" trägt

Das Kindergeld wird während des Jahres ausgezahlt, bei der Veranlagung wird dann geprüft, ob der Ansatz eines Kinderfreibetrages einen höheren ESt-Einsparung bringt als das Kindergeld. Wenn ja, wird der Freibetrag angesetzt und das Kindergeld verrechnet.


Somit ergibt sich im Endeffekt:

Für Geringverdiener und Normalverdiener bleibt es beim Kindergeld, alle erhalten diesselbe Unterstützung. Für Höherverdienende (also mit höherem Grenzsteuersatz) gibt es mehr vom Staat, weil hier die Freibetragsregelung greift, die einen höheren Steuervorteil bringt als das Kindergeld.


Und jetzt die wechselvolle Geschichte (hier stark komprimiert):



  • Bis 1954 : nur Kinderfreibeträge. Effekt: Gutverdienende, die sichKinder problemlos leisten können, haben höhere Steuervorteile. Kleinverdiener, die so wenig verdienen, dass sie keine Steuern zahlen müssen, haben überhaupt keine Steuervorteile
  • Von 1955 - bis 1974 Kinderfreibeträge und zusätzlich (!)  Kindergeld
  • Ab 1975: nur noch Kindergeld. Ziel: ein vom Einkommen der Eltern unabhängiges Ausgleichssystem mit einheitlichen Entlastungsbeträgen 
  • 1983 bis 1995 Kindergeld + zusätzlich geringe Kinderfreibeträge (das System war sehr umstritten)
  • Seit 1996: heutiges System von  Kinder-FB oder Kindergeld, aber eben alternativ mit Begünstigung der Besserverdienenden.
Näheres in obiger Fundstelle

Das scheinbare "Nebeneinander" von KiG und KiFB, also die angebliche "Kombination" von KiG und KiFB, ist in Wirklichkeit ein Alternativmodell mit Begünstigung der Besserverdienenden. Das mag o.k. sein, aber man muss es mal klarstellen.#