Mittwoch, 9. März 2016

EGMR - Arbeitgeber können E-Mails der Arbeitnehmer überwachen



Der EGMR hat in einer Entscheidung vom 12.1.2016 (Beschwerde Nr. 61496/08) entschieden, dass Arbeitgeber E-Mails von Arbeitnehmern kontrollieren können.

Der Yahoo-Messenger von Herrn B. (Rumänien) war vom Arbeitgeber zwischen dem 5. und 13. Juli 2007 überwacht worden. Die Aufzeichnungen hatten private Nutzungen ausgewiesen, die Inhalte des Gesundheits-, Beziehungs- und Geschlechtslebens und weitere Korresponz. Da der Arbeitgeber solche privaten Verwendungen strikt verboten hatte, wurde der Arbeitnehmer gekündigt.

Siehe dazu auch die Besprechung von Detlef Grimm: http://www.arbrb.de/blog/2016/03/07/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-arbeitgeber-koennen-e-mails-der-arbeitnehmer-ueberwachen/