Der Kinderfreibetrag erhöht sich zum 1. Januar 2017 um 108 Euro auf dann 4.716 Euro.
Ferner steigt das Kindergeld: das Kindergeld wird zum 1. Januar 2017 um 2 Euro angehoben.
Es beträgt dann
- für das erste und zweite Kind 192 Euro pro Monat,
- für das dritte Kind 198 Euro,
- für das vierte und jedes weitere Kind 223 Euro.
Gut - das Kindergeld wird für die Ausbildung wohl kaum prüfungsrelevant sein, aber der Kinderfreibetrag - zumindest für die Lernenden, die bis zur Abschlussprüfung mit Rechtsstand 2017 geprüft werden. Also, Schüler und Dozenten: Skripten ergänzen, Übungsaufgaben abändern.