In der mündlichen Ergänzungsprüfung kann alles gefragt werden, was im Lehrplan steht. Die reine Prüfungszeit ist ca 15-20 Minuten. Die Prüfer können alle Themen des Rahmenlehrplans abfragen.
Zum Sprachlichen:
Aus der Sicht eines Prüfers ist es unglaublich angenehm, wenn jemand einen flüssigen Satz über die Lippen bringt, statt herum zu stottern oder Stichpunkte hin zu werfen. Das kann man üben. Das bedeutet: nachfolgende Antworten nicht nur lesen, sondern sich die Prüfungssituation vorstellen und (im Geiste oder laut) üben, wie man das in eigenen Worten beantwortet
ACHTUNG
Stufen der Geschäftsfähigkeit
Anfechtung: Arten, Fristen, Wirkung?
Aus der Sicht eines Prüfers ist es unglaublich angenehm, wenn jemand einen flüssigen Satz über die Lippen bringt, statt herum zu stottern oder Stichpunkte hin zu werfen. Das kann man üben. Das bedeutet: nachfolgende Antworten nicht nur lesen, sondern sich die Prüfungssituation vorstellen und (im Geiste oder laut) üben, wie man das in eigenen Worten beantwortet
ACHTUNG
- Die hier notierten Antworten sind im Telegrammstil. Machen Sie daraus Sätze. Geben Sie die Antwort in eigenen Worten wieder und reichern Sie sie eventuell um Details an.
- Die jeweils angegebenen Paragraphen müssen Sie NICHT auswendig wissen. Sie sollen Ihnen nur helfen, wenn Sie die Normen nachschlagen wollen. Man sollte aber wissen, in welchen Gesetzen man die entsprechenden Regelungen findet.
Beispiele für Themengebiete,
die für mündliche Prüfungen besonders geeignet sind
Stufen der Geschäftsfähigkeit
Anfechtung: Arten, Fristen, Wirkung?
Unterschied Anfechtbarkeit / Nichtigkeit?
Formvorschriften: Form-Arten?
Verzug: Begründung, Folgen?
Zustandekommen Vertrag
Regelverjährung
AGB
Hauptpflichten Kaufvertrag
Sachmangelhaftung: aliud und Minderlieferung; Ansprüche und Voraussetzungen
Sachenrecht: Eigentum/Besitz; Pfand/Sicherungsübereignung
Insolvenz: Gründe, Quote, Ablauf
Handelsrecht; Kfm-Eigenschaft, Prokura, Handelsregister, Gesellschaftsformen
UWG: Rechtsfolgen bei Verstoß?
UWG: Rechtsfolgen bei Verstoß?
Kartellrecht: GWB; was ist Kartell
Konkrete Fragen
Formvorschrift Abschluss Arb-Vertrag: formlos wirksam, auch bei Befristung (allerdings dann unbefristetes Arbeitsverhältnis, § 16 TzBfG) und bei AzuBi (allerdings Pflicht zur schriftlichen Protokollierung). Bei formlos abgeschlossenen Verträgen ist Nachweisgesetz zu beachten (wichtigste Eckdaten niederlegen und dem AN aushändigen)
Betriebliche Übung: 3 x vorbehaltlose freiwillige Leistung ohne Hinweis auf Freiwilligkeit
Befristung, was zu beachten? TzBfG; Zulässigkeit und Schriftform (beides in § 14), sonst unbefristeter Vertrag (§ 16). Zulässigkeit: Sachgrund (14 Abs. 1) oder sachgrundlos für 2-5 Jahre (Abs. 2-3). Bei sachgrundloser Befristung darf keine Vorbeschäftigung vorliegen.
Unterschied Probezeit und Probearbeitsverhältnis? Im ersteren Fall liegt normaler, unbefristeter Arbeitsvertrag vor und die Wirkung besteht nur darin, dass in der Probezeit eine kürzere Kündigungsfrist gilt. Beim Probearbeitsverhältnis liegt ein befristeter Vertrag vor, mit der Sachgrund, dass man den Arbeitnehmer erst testen will.
Was ist beim Bewerbungsgespräch zu beachten? Es gibt unzulässige und zulässige Fragen. Keine gesetzliche Regelung, stattdessen Rechtsprechung
Lügen beim Einstellungsgespräch - Folgen? Kommt drauf an. Bei Lügen auf zulässige Fragen: Gefahr der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB). Bei Lügen auf unzulässige Fragen: kein Anfechtungsrecht und damit quasi ein Recht zur Lüge.
Mutterschutz - Allgemeine Beschäftigungsverbot: Beschäftigungsverbot, das für alle gilt: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung
Mutterschutz - Kündigung: Kündigungsschutz für Schwangere und junge Mütter, § 17 MuschG. Fristlose Kündigung nur mit Zustimmung der Behörde, § 17 (2) MuSchG
Urlaub: BUrlG, 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, 5 Tage Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, extra Regeln für Jugendliche. Voller Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten. Mitbestimmungsrecht des BF für Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan
Krankheitsfall und Entgelt? 6 Wochen Entgeltfortzahlung nach EntFG bei unverschuldeter Krankheit, Das EntFG greift allerdings erst nach 4 Wochen Beschäftigung. In den ersten vier Wochen gibt es also keine Entgeltfortzahluungspflicht, eventuell muss die Krankenkasse einspringen
Beendigungsgründe eines Arbeitsverhältnisses allgemein: Fristablauf, Kündigung (außerordentlich, ordentlich, Änderungskündigung), Aufhebungsvertrag, Tod des AN
Was ist beim Aufhebungsvertrag zu beachten? Schriftform
Kündigungsarten? Ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung (auch fristlose K oder K aus wichtigem Grund genannt).
Ordentliche Kündigung? Zu beachten ist Schriftform, Anhörung Betriebsrat, Kündigungsfrist, Besonderer K-Schutz (für Schwangere, Betriebsräte und Schwerbehinderte) sowie evtl. allgemeinen K-Schutz, sofern KSchG anwendbar ist (Mitarbeiterzahl 10 + 6 Monate Zugehörigkeit)
Außerordentliche Kündigung: Zu beachten ist Schriftform, Anhörung BR, Besonderer KSchutz und die Voraussetzungen in § 626: "Wichtiger Grund" und 2-Wochen-Reaktionsfrist.
Inhalt KSchG (oder Inhalt allgemeiner KSchutz): Die Möglichkeit der K. wird auf 3 Kündigungsgründe beschränkt, sonst ist K unwirksam: verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebliche bedingte Kündigung.
Bei verhaltensbedingt ist zusätzlich notwendig Abmahnung (Rechtsprechung, nicht im Gesetz), bei betrieblich bedingter K ist zusätzlich notwendig Sozialauswahl (steht im Gesetz)
Bei verhaltensbedingt ist zusätzlich notwendig Abmahnung (Rechtsprechung, nicht im Gesetz), bei betrieblich bedingter K ist zusätzlich notwendig Sozialauswahl (steht im Gesetz)
Inhalt Abmahnung: beanstandetes Verhalten genau schildern, Pflichtverstoß erklären, Warnung mit rechtlichen Konsequenzen für den Wiederholungsfall
Reaktion des AN auf unberechtigte Kündigung: er muss binnen 3 Wochen K-Schutzklage beim Arbeitsgericht erheben, sonst sind Fehler geheilt (und die fehlerhafte Kündigung ist doch wirksam)
Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung? 622 BGB: beginnt erst mal mit 4 Wochen zum Monatsende oder Monatsmitte; verlängert sich gemäß Absatz 2 aber nur bei Kündigung durch Arbeitgeber
Arten von Zeugnis: grundsätzlich § 109 GewO (früher 630 BGB): einfaches und qualifiziertes Zeugnis. Einfach: AN war in welcher Zeit als was beschäftigt. Qualifiziert: zusätzliche Beurteilung von Verhalten und Leistung. Für AzuBi gelten Spezialregeln im BBiG.
Wo ist das Recht über Tarifverträge geregelt? Im TVG
Wer kann Tarifverträge schließen - oder: Wer sind mögliche Tarifvertragsparteien? Gewerkschaften einerseits und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber andererseits. Ferner eventuell Spitzenverbände. Ergibt sich aus § 2 TVG
Abschluss TV formbedürftig? Ja, schriftlich
Was bedeutet Tarifbindung? Dass Tarifvertrag in einem einzelnen Arbeitsverhältnis gilt. Normalerweise Voraussetzung: Mitgliedschaft sowohl des AN als auch des AG bei den entsprechenden Verbänden (§ 3TVG). Ausnahmsweise aber auch Gültigkeit, wenn eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung vorliegt (vom Minister angeordnet); § 5 TVG.
Auswirkung eines Tarifvertrags? Gilt direkt im einzelnen Arbeitsverhältnis der tarifgebundenen Personen. Abweichungen nur möglich, wenn sie günstiger sind, oder wenn Öffnungsklausel im TV existiert.
Betriebsrat und Betriebsgröße? Oder: In welchen Betrieben kann ein Betriebsrat errichtet werden?
Betriebe mit mindestens 5 wahlberechtigten AN, davon 3 wählbar, steht in § 1 BetrVG.
Betriebsrat - Wahlzeit und Amtszeit: 4 Jahre Amtszeit, Wahlzeit ist von März bis Mai.
Betriebsversammlung: Vierteljährlich, vom Betriebsrat einzuberufen, der ArbG ist einzuladen, § 43, ArbG + 1/4 ArbN können Einberufung erzwingen, Abs 3
Betriebsratmitglieder und Kündigungsschutz: Hier gibt es eine Regelung im KSchG (§ 15); danach ist eine ordentliche Kündigung ganz ausgeschlossen (nachwirkend bis 1 Jahr) und eine außerordentliche ist zwar möglich, aber nur mit Zustimmung des restlichen Betriebsrats (15 KSchG iVm 103 BetrVG). Der K-Schutz gilt auch für Wahlvorstand und Ersatzmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertretung
Unterschiedliche Mitwirkungsrecht: einfache Mitwirkungsrechte, Mitbestimmungsrechte
ACHTUNG! Das ist kein abschließender Fragenkatalog! Der Prüfer kann den gesamten Lehrstoff abfragen.
Nochmals zum Abschluss (obwohl es schon oben stand, aber offenbar gibt es viele flüchtige Leser):
- Die Antworten sind im Telegrammstil. Geben Sie die Antwort also in eigenen Worten wieder und reichern Sie sie eventuell um Details an.
- Die Paragraphen habe ich nur für Sie zum Nachschlagen angegeben - die werden nicht unbedingt in einer mündlichen Prüfung als Antwort erwartet - aber beeindruckend ist es schon, wenn der Prüfling die Paragraphen nennen kann.
Ich wurde gefragt, ob man zusätzlich alte Prüfungen durcharbeiten soll. Das kann zwar nicht schaden, aber ich würde vorrangig empfehlen. Denn schriftliche Aufgaben sind anders als mündliche Fragen. Ich würde lieber das Skript selbst durchzuarbeiten und mich dabei auf die Wiederholungsfragen zu konzentrieren, die an den Kapitelenden stehen.