Mittwoch, 7. März 2012

Vorgesehene Gesetzesänderung: Arbeitgeber darf Smartphones, Tablets und Software steuerfrei überlassen

Diese Pressemitteilung liest man gern, sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer. Allerdings ist es immer dasselbe Problem: die Presse gibt solche Meldungen weiter, als wenn das ganze schon in Kraft wäre. Das ist es aber nicht. Also abwarten, bis das Gesetz verabschiedet wird.







Der Bundestag meldet: "Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt."  Dies gelte auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt.

Der Finanzausschuss beschloss am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (pdf: 17/8235) aufgenommen wurde. Die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Das bedeutet, dass die Änderung auf dem Wege ist. Das Gesetz muss aber noch verabschiedet werden. Bis dahin kann sich theoretisch noch was ändern. Auch bleibt abzuwarten, ab wann die Änderung gilt und welche Details zu beachten sind.

Aber der Wahlkampf ist eingeläutet. Daher müssen solche Meldungen möglichst schnell in die Presse und es schadet auch nicht, wenn der Leser glaubt, das sei schon beschlossen.