Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15.11.2012 entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, "wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt" (so der Wortlaut der Pressemitteilung des BGH).
Wow. Das hat mich und andere Juristen schon elektrisiert, wenn natürlich auch die Tenzenz in der Rechtsprechung erkennbar war. Aber eine so uneingeschränkte und klare Abkehr von den letzten BGH-Urteilen wurde nicht von jedem erwartet.
Aber stopp! Sind die Eltern wirklich aus der Haftung?
So einfach ist es nämlich nicht.
weiterlesen im User-Archiv-Blog: BGH-Urteil zur Elternhaftung beim Filesharing