Mittwoch, 4. September 2013

Eine kleine Sammlung von Arbeitsrecht-Multiple-Choice-Prüfungsfragen

Beim Ausmisten der Festplatte entdeckt: eine Sammlung von Multiple-Choice-Prüfungsfragen zum Thema Arbeitsrecht. Fragen dieser Art werden vor allem bei Ausbildungsprüfungen für kaufmännische Berufe gefragt. Für Studenten ist das nur als Selbstkontrolle auf einfachem Niveau geeignet.

Wie alt muss man mindestens sein, um an der Betriebsratwahl teilnehmen zu können?
a) 16 Jahre
b) 18 Jahre
c) 21 Jahre
d) 25 Jahre


Richtig ist b)


Welche Personenkreise dürfen an einer Betriebsversammlung teilnehmen?
a) Auszubildende des Betriebes
b) Pressevertreter
c) Zuständige Bundestagsabgeordnete
d) Vertreter der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften
e) Betriebsräte anderer Betriebe der gleichen Branche

Richtig sind a) und d)


Welches Recht hat u.a. jeder Arbeitnehmer im Betrieb?
a) Beginn und Ende des Urlaubes selbst bestimmen
b) Selbstständige Ausgestaltung des Arbeitsplatzes (Playmates, Poster)
c) Beschwerde über Missstände am Arbeitsplatz
d) Eigenständige Anpassung der Arbeitszeiten an den persönlichen Bedarf

Richtig ist c)


Was ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht geregelt?
a) Die Zusammensetzung des Betriebsrates
b) Die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
c) Die Wochenarbeitszeit

Richtig ist c)


Was wird u.a. in einem Manteltarifvertrag geregelt?
A) Ecklöhne
B) Beiträge zur Krankenversicherung
C) Gesetzliche Kündigungsfristen
D) Zeitpunkt der Lohnzahlung
E) Wochenarbeitszeit

Richtig ist d)


Welche Personen können sich an einer Urabstimmung beteiligen?
a) Alle Arbeitnehmer
b) Alle gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer
c) Alle gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer des betreffenden Tarifbezirkes
d) Alle gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmerder enstsprechenden Branche in dem jeweiligen Tarifbezirk
e) Alle Arbeitnehmer des Tarifbezirkes, die in der entsprechenden Branche beschäftigt sind

Richtig ist d)


Wie bezeichnet man eine nicht von der Gewerkschaft getragene Arbeitsniederlegung?
a) Kalter Streik
b) Flächenstreik
c) Wilder Streik
d) Schwerpunktstreik
e) Sympathiestreik

Richtig ist c)


Was beinhaltet der "normative Teil" beim Tarifvertragsrecht?
a) Recht der Tarifvertragsparteien
b) Beendigungsnormen
c) Friedenspflicht

Richtig ist b)


Welche der aufgeführten Personen gelten als Arbeitnehmer?
a) Handelsvertreter
b) leitende Angestellte
c) Richter
d) Angestellte
e) Beamte
f) Arbeiter
g) Heimarbeiter

Richtig sind f, g, b und d


Welche Fragen darf der Arbeitgeber bei einem Einstellungsgespräch stellen?
a) Der Arbeitgeber darf alles fragen
b) Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse, von seinem Arbeitnehmer alles zu erfahren, denn er ist von seiner Zuverlässigkeit abhängig
c) Fragen, die nichts mit dem konkret in Aussicht genommenen Arbeitsplatz zu tun haben, sind unzulässig, insoweit besteht hier eine Unterlassungspflicht aus dem vorvertraglichen Vertrauensverhältnis

Richtig ist c)


Welcher Form bedürfen Tarifverträge?
a) Keiner, es besteht Vertragsfreiheit.
b) der Schriftform
c) einer notariellen Beurkundung, damit gewährleistet ist, das der Inhalt mit dem Gesetz übereinstimmt

Richtig ist b)


Welcher der aufgeführten Tatbestände muss eine Person hauptsächlich erfüllen, um als Arbeitgeber zu gelten.
a) Er muss eine Gewerbeanmeldung haben
b) Er muss im Handelsregister eingetragen sein.
c) Er muss mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen.
d) Er muss einen Meisterabschluss besitzen.

Richtig ist c)


Welche Pflichten muss ein Arbeitgeber erfüllen?
a) Treuepflicht
b) Entgeltpflicht
c) Fürsorgepflicht
d) Arbeitspflicht

Richtig sind b) und c)


In welchen Fällen besteht ein Lohnfortzahlungsanspruch für den Arbeitnehmer?
a) unverschuldeter Sportunfall
b) Urlaub
c) schwere Erkrankung
d) Mutterschutz

In allen Fällen


Was gehört zu den Nebenpflichten eines Arbeitgebers beim Arbeitsvertrag?
a) Auskünfte und Informationen
b) Zeugnisausstellung
c) Lohnzahlung
d) Schutz von Gesundheit und Eigentum eines Arbeitnehmers

Richtig sind a,b,d
(c=Hauptpflicht)


Welche Funktion hat eine Abmahnung?

a) Empfangsfunktion
b) Straffunktion
c) Dokumentationsfunktion
d) Warnfunktion
e) Hinweisfunktion

Richtig sind c) d) und e)


Wie kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden?
Anfechtung nach §§ 119 BGB
Aufhebungsvertrag gem. § 311 I BGB
Befristung im Sinne des § 620 GBG
Tod des Arbeitnehmers
Tod des Arbeitgebers
ordentliche Kündigung §§ 620 II BGB
Kündigung wegen Betriebsübergang § 613a BGB

a,b,c,d, f


Ein Arbeitsverhältnis wird begründet durch?
a) Eintritt in eine Firma
b) Ernennung
c) Verwaltungsakt
d) Abschluss eines Arbeitsvertrages

Richtig ist d)


Wer ist ein Arbeitnehmer?
a) ein Arbeiter
b) wer aufgrund privatrechtlichen Vertrages in abhängiger Stellung gegen Entgelt Dienste leistet
c) ein Beamter
d) eine Haushaltshilfe
e) ein Student

Richtig ist a) b) und d)


Wer ist ein Arbeitgeber?

a) wer Umsatzsteuer zahlen muss
b) eine GmbH
c) eine AG
d) wer eine Fabrik hat
e) wer Arbeitnehmer beschäftigt

Richtig ist e)


Was versteht man unter dem sogenannten faktischen Arbeitsverhältnis?
a) Der AN arbeitet bei einem Familienangehörigen
b) Der AN hat seine Arbeit mit Wissen des AG aufgenommen, jedoch liegt aufgrund rechtlicher Mängel ein unwirksamer Arbeitsvertrag vor
c) Das ist ein Arbeitsverhältnis das aufgrund einer Erbfolge vorgenommen wurde

Richtig ist b)


Das Arbeitskampfrecht ist geregelt in

a) dem Grundgesetz
b) dem Bürgerlichen Gesetzbuch
c) der Arbeitskampfordnung
d) dem Tarifvertragsgesetz
e) Das Arbeitskampfrecht ist gesetzlich nicht geregelt.

Richtig ist e)


Tarifverträge sind für eine bestimmte Zeit abgeschlossen, sie garantieren dadurch den Arbeitgebern, dass sie während dieses Zeitraums damit rechnen können, die benötigte Arbeitskraft zu den tariflich festgelegten Bedingungen zu erhalten. Insbesondere brauchen sie nicht zu fürchten, dass etwa die tariflichen Löhne vor Auslaufen des Tarifvertrages heraufgesetzt werden.
Aus diesen Überlegungen folgt für die Zulässigkeit eines Streiks, dass

a) eine tariflich verbindlich geregelte Angelegenheit immer dann zum Gegenstand eines Arbeitskampfes gemacht werden darf, wenn der betreffende Tarifvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung einer "Friedenspflicht" enthält.
b) nur um solche Gegenstände gestreikt werden darf, die noch nicht tarifvertraglich geregelt gewesen sind.
c) wegen einer Sache, die in einem Tarifvertrag geregelt ist, keine Arbeitskampfmaßnahme ergriffen werden darf, solange der zeitliche Geltungsbereich anhält.

Richtig ist c)


Eine Gewerkschaft verhandelt mit dem zuständigen Arbeitgeberverband über die Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Der Tarifvertrag, der die Arbeitszeit bisher regelte, ist bereits abgelaufen. Die Verhandlungen gehen gut voran, ein Ergebnis scheint in absehbarer Zeit erreichbar. Nun beginnt die Gewerkschaft, räumlich begrenzte, zeitlich jedoch unbefristete Streiks zu organisieren.
Sie handeln damit

a) zulässig, weil zur Koalitionsfreiheit auch gehört, diejenigen Mittel bei ihrer Ausübung einzusetzen, welche die jeweilige Seite im Rahmen der Rechtsordnung in freier Entscheidung für die taktisch richtigen hält.
b) unzulässig; denn auch im Arbeitskampfrecht gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so dass ein Streik jedenfalls solange ausscheidet, wie die Verhandlungen noch Erfolg versprechen.
c) zulässig, denn die Friedenspflicht ist nicht verletzt; Ziel ist ein Tarifabschluss und eine Gewerkschaft führt den Streik.

Richtig ist b)


In welcher Weise übt eine Aussperrung auf die streikende Gewerkschaft Druck aus?
a) Überhaupt nicht.
b) Die Gewerkschaft ist in der Regel gemäß ihrer Satzung verpflichtet, ihren ausgesperrten Mitgliedern einen Teil des Lohnausfalls zu erstatten.
c) Die sowieso streikenden Arbeitnehmer belasten die Gewerkschaft überhaupt nicht. Denn diese haben von vornherein auf jede Entschädigung verzichtet.
d) Weil die nicht organisierten Arbeitnehmer, die von der Aussperrung betroffen werden, nur Sozialhilfe beanspruchen können, wächst die Verantwortung der Gewerkschaft erheblich.

Richtig ist b)


Die rechtliche Folge einer Aussperrung besteht darin, dass
a) den Streikenden die Entscheidung, wann sie die Arbeit wieder aufnehmen, aus der Hand genommen wird.
b) die Ausgesperrten entlassen werden.
c) die Ausgesperrten vorübergehend kein Arbeitsentgelt erhalten.

Richtig ist c)


Herr M. hat einen befristeten Arbeitsvertrag vom 01.03.2003 bis zum 30.06.2003. Wann und wie endet sein Arbeitsverhältnis?
a) Es endet am 30.6.2003 durch eine schriftliche Kündigung.
b) Es endet am 30.6.2003 und bedarf keiner Kündigung.
c) Es endet am 01.07.2003 ohne Kündigung.
d) Es endet am 01.07.2003 durch eine mündliche Kündigung.

Richtige Antwort ist b)


Für die Befristung des Arbeitsvertrags des Arbetinehmers Peter Panther fehlt die sachliche Rechtfertigung. Welche rechtliche Folge hat dies?
a) Es ist kein befristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen, Herr Panther muss sich nach einer anderen Stelle umsehen.
b) Es ist ein ganz normal befristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen.
c) Es kam ein befristeter Arbeitsvertrag zustande, der aber nur durch eine Kündigung beendet werden kann.
d) Ein kam ein ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande.

Richtig ist d)


Bedarf ein befristeter Arbeitsvertrag der Schriftform?
a) Nur wenn sich die Vertragsparteien uneinig sind.
b) Nein, es reicht wenn man die Befristung mündlich ausmacht.
c) Ein schriftlicher Fixierung der Befristung ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen immer notwendig.
d) Das kann jeder Arbeitgeber machen wie er möchte.

Richtig ist c)


Muss ein Arbeitsvertrag die schriftliche Form haben?
a) Nein, denn es gilt der allgemeine Grundsatz der Formfreiheit.
c) Ja, denn durch den Tarifvertrag ist die schriftliche Form unbedingt zu wählen.
d) Die Schriftform ist nur in besonderen Fällen zu wählen.

Richtig ist a)


Die Angestellte Schuhmann wird befristet bis zum 31.3.04 eingestellt. Der Personalschbearbeiter ist in Eile, weil er zu einem wichtigen Termin muss, und behauptet, dass der Arbeitsvertrag nicht der Schriftform bedarf und auch mündlich geschlossen werden könne. Hat er Recht?
a) Die Schriftform ist nicht zwingend.
b) Bei Befristungen ist die Schriftform zwingend, denn ohne Schriftform ist ein unbefristeter Vertrag zu Stande gekommen.
c) Von der Schriftform kann in Ausnahmefällen abgesehen werden.
d) Es ist immer die Schriftform zu wählen - unabhängig von der Befristung.

Richtig ist b)


Arbeitgeber Kunze schließt einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer Steiner. Der Arbeitnehmer behauptet nach Ablauf von zwei Monaten, dass seine Probezeit abgelaufen ist und er jetzt in einem festen Arbeitsverhältnis steht. Hat er Recht?
a) Der Arbeitnehmer Steiner hat Recht, die Probezeit beträgt grundsätzlich nur einen Monat.
b) Der Arbeitnehmer hat Unrecht. Seine Probezeit dauert sechs Monate.
c) Der Arbeitnehmer hat die Probezeit bestanden, da er während dieser Zeit immer anwesend war und gearbeitet hat.
d) Der Arbeitnehmer hat eine Probezeit von 2 Monaten, wenn er überdurchschnittliche Leistung erbringt, andernfalls verlängert sich seine Probezeit auf sechs Monate.

Richtig ist b)


Im der Firma Chaos&City haben sich viele unerledigte Bestellungen angesammelt. Der Bearbeiter B aus der Einkaufsabteilung wird gebeten, bei der Beseitigung der Rückstände den zuständigen Sachbearbeiter im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und einfache Anträge zu bearbeiten. Der Mitarbeiter B ist damit nicht einverstanden und beruft sich auf seinen Arbeitsvertrag, in dem diese Tätigkeit von ihm nicht verlangt wird. Hat er Recht?
a) Ja, er hat Recht. Durch die langjährige Ausübung seiner Tätigkeit hat er den Anspruch erworben, weiterhin auf diesem Posten beschäftigt zu werden,
b) Ja, er hat Recht, weil im Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Tätigkeit zugeordnet wird, auf die er dann während seiner Beschäftigung einen Anspruch hat.
c) Ja, er hat Recht. Dass sich viele unerledigte Bestellungen angesammelt haben, ist schließlich das Verschulden des Sachbearbeiters, dessen Aufgabe es ist, sich darum zu kümmern.
d) Nein er hat nicht Recht. Er hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Tätigkeit und muss deshalb mit Rücksicht auf das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch gleichwertige Aufgaben annehmen.

Richtig ist d)


Welche Möglichkeit der Befristung beim selben Arbeitgeber ist nach dem TzBfG nicht erlaubt?
a) der Abschluß eines mit Sachgrund befristeten Arbeitsverhältnisses im Anschluß an ein ohne Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis
b) der wiederholte Abschluß von befristeten Arbeitsverhältnissen mit verschiedenen Sachgründen
c) der Abschluß eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages ohne Sachgrund im Anschluß an ein mit Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis

Richtig ist c)


Wann muß der sachlich rechtfertigende Befristungsgrund im Sinne des § 14 Abs.1 TzBfG vorliegen?
a) vor Vertragsschluß
b) bei Vertragsschluß
c) während der gesamten Vertragslaufzeit
d) sowohl bei Vertragsschluß als auch bei Vertragsbeendigung

Richtig ist b)


Was passiert, wenn der Sachgrund während der Befristung wegfällt?
a) aus dem befristeten Arbeitsverhältnis wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
b) das Arbeitsverhältnis gilt als in dem Zeitpunkt beendet, in dem der Arbeitgeber Kenntnis vom Wegfall des Sachgrundes erlangt.
c) das Arbeitsverhältnis gilt als in dem Zeitpunkt beendet, in dem der Arbeitnehmer Kenntnis vom Wegfall des Sachgrundes erlangt.
d) das befristete Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort

Richtig ist d)


Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist, vorbehaltlich tarifvertraglicher Regelungen,
a) nur bis zu einer Dauer von insgesamt 2 Jahren zulässig.
b) immer möglich, wenn der Betrieb weniger als 5 Arbeitnehmer hat.
c) nur möglich, wenn mit dem selben Arbeitgeber schon zuvor ein befristetes Arbeitsverhältnis bestand.
d) innerhalb von 2 Jahren beliebig oft möglich

Richtig ist a)


Was ist keine zulässiger Sachgrund der Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach dem TzBfG?
a) die kalendermäßige Befristung
b) die Zweckbefristung
c) auflösende Bedingung
d) aufschiebende Bedingung

Richtig ist d)


Unternehmer Ulfig stellt seinen guten Bekannten Leo Löwe ein. Da dieser jedoch schon etwas aus der Übung gekommen ist, einigen sich beide darauf, daß der Löwe erst einmal drei Monate zur Probe eingestellt wird. Da sich beide gut kennen und auch die Zeit knapp ist, verzichten sie darauf, alles schriftlich festzuhalten. Wie ist die Rechtslage?
a) Der Vertrag hätte schriftlich fixiert werden müssen, aber der Formmangel ist heilbar und kann daher nachgeholt werden
b) Ab dem Zeitpunkt, wo der Mangel der Schriftlichkeit bemerkt wird, gilt das Arbeitsverhältnis als beendet.
c) Es ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen.
d) das gesamte Arbeitsverhältnis ist von Anfang nicht zu Stande gekommen

Richtig ist c)
Der Arbeitsvertrag als solcher kann formfrei geschlossen werden, nur die Befristung als solche muss schriftlich fixiert werden. Ist dies nicht der Fall, bleibt es bei einem unbefristeten Vertrag


Die Eggert-Schulen in der Regentrauf stellen befristet für die Dauer der Vegetationsperiode einen Gärtner ein. Nach einigen Tagen kommen den Verantwortlichen aber Zweifel. Sie meinen, daß man das Geld doch lieber für die Renovierung der heruntergekommenen Cafeterias bräuchte. Die Eggert-Schulen gehören keinem Arbeitgeberverband an und es gibt keine allgemeinverbindliche tarifvertragliche Regelung. Der Arbeitsvertrag enthält keine Regelung zur Kündigung. Wie könnte man dem Gärtner kündigen?
a) Das befristete Arbeitsverhältnis ist außerordentlich kündbar.
b) Das befristete Arbeitsverhältnis ist ordentlich kündbar.
c) Das befristete Arbeitsverhältnis ist sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündbar.
d) Das befristete Arbeitsverhältnis ist weder ordentlich noch außerordentlich kündbar.

Richtig ist d)
befristete Verhältnisse können nur außerordentlich gekündigt werden, wobei es hier an einem Kündigungsgrund fehlt. Letztlich besteht keine Kündigungsmöglichkeit im konkreten Fall


Welche Aussage ist richtig?

a) Ein Tarifvertrag enthält keinen normativen Teil.
Tarifvertragsparteien.
b) Ein Tarifvertrag enthält keine Regelungen der betrieblichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
c) Ein Tarifvertrag enthält keine Regelungen zu den Rechten der
d) Ein Tarifvertrag enthält keine Regelungen zu den Pflichten der Tarifvertragsparteien.

Richtig ist b)


Wer kann nicht Tarifvertragspartei sein?
a) ein einzelner Arbeitnehmer.
b) ein einzelner Arbeitgeber.
c) eine Gewerkschaft.
d) eine Vereinigung von Arbeitgebern.

Richtig ist a)


Was kann nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein?
a) der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit.
b) zusätzliche Unfallverhütungsvorschriften.
c) Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.
d) Arbeitsentgelte, die tariflich geregelt sind.

Richtig ist d)


Der eingestelle Azubi ist nach 6 Monaten überzeugt, den falschen Beruf gewählt zu haben. Kann er das Ausbildungsverhältnis kündigen?
a) Ja, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
b) Ja, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen
c) Ja, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen
d) Ja, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen

Richtig ist c)


Welche der folgenden Angaben über Probezeit und Ausbildungszeit muss in den Berufsausbildungsvertrag aufgenommen werden?
a) Probezeit (max. 3 Monate)
b) Termin der Abschlussprüfung
c) Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
d) Zeiten des Berufsschulunterrichts
e) Art des Berufsschulunterrichts (Block- Teilzeitunterricht)
f) Dauer der Ausbildungszeit

Richtig sind a, c und f


Welche der folgenden Unterlagen müssen einem Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus einer Firma auf Verlangen ausgehändigt werden?
c) Qualifiziertes Arbeitszeugnis
b) Lebenslauf
c) Arbeitsvertrag
d) Zeugniskopien
e) Lohnsteuerkarte

Richtig sind a) und e)


Aufgrund welcher Rechtsgrundlage muss in einer Firma eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt werden?
a) Arbeitsplatzschutzgesetz
b) Arbeitszeitgesetz
c) Unfallverhütungsvorschriften
d) Jugendarbeitsschutzgesetz
e) Arbeitssicherheitsgesetz

Richtig ist e)


Welche der folgenden Aussagen zum Benachteiligungsverbot im Arbeitsrecht treffen zu?

Der Arbeitgeber trägt die Beweislast dafür, daß eine unterschiedliche Behandlung auf sachlichen Gründen beruht und nicht auf dem Geschlecht der Arbeitnehmer.


Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast dafür, daß das Geschlecht nicht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit ist und die Benachteiligung daher nicht gerechtfertigt ist.


Ist ein Arbeitsverhältnis wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nicht begründet worden, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum nächstmöglichen betriebswirtschaftlich vertretbaren Termin.


Das Benachteiligungsverbot findet nur auf die Begründung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anwendung.

Richtig ist Anwort 1
Quelle: http://rechtsinformatik.jura.uni-sb.de/ag/view_mc.php


Der Arbeitnehmer muß Fragen des Arbeitgebers zu Vorstrafen vor der Einstellung immer wahrheitsgemäß beantworten.
a Stimmt.
b Stimmt nicht.

a) stimmt
Die Frage ist nur zulässig, wenn die Vorstrafen für das konkrete Arbeitsverhältnis wesentlich sind.


Befristungen sind zulässig
a) immer.
b) aus sachlichem Grund.
c) bei Neueinstellungen bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren.

Richtig sind b und c
Seit dem 01.01.2001 richtet sich die Befristung von Arbeitsverträgen nach § 14 TzBfG. Nach § 14 I S. 1 TzBfG gilt der Grundsatz, daß Befristungen nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zulässig sind. § 14 II TzBfG eröffnet in Anschluß an das BeschFG die Möglichkeit einer Befristung von bis zu zwei Jahren bei Neueinstellungen.


Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt vor bei
a) Probearbeitsverhältnissen.
b) Nebentätigkeiten.
c) Vertretung während der Dauer eines Beschäftigungsverbots nach MuSchG.
.

a) und c)
In § 14 I S. 2 TzBfG sind einige Befristungsgründe aufgezählt. Die Aufzählung ist nicht abschließend ("insbesondere").


5. Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht grundsätzlich
a) nicht.
b) immer.
c) nach sechs Monaten, wenn der Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.
d) nach sechs Monaten, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

d)
Der Anspruch ergibt sich aus § 8 I TzBfG. gem. § 8 IV TzBfG sind betriebliche Belange zu beachten.


Sonderzuwendungen kann der Arbeitgeber bei Krankheit des Arbeitnehmers während des Bezugszeitraums ohne weiteres kürzen.
a) Stimmt.
b) Stimmt nicht.

b)
Ohne eine entsprechende Vereinbarung können Sonderzuwendungen mit reinem Entgeltcharakter nur gekürzt werden, soweit der Arbeitnehmer für die Fehlzeit keinen Entgeltfortzahlung erhält (ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, § 3 I S. 1 EFZG). Sonderzuwendungen, die allein die Betriebstreue belohnen, können aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten ohne eine entsprechende Vereinbarung nicht gekürzt werden. Für Sonderzuwendungen mit Mischcharakter ist die Kürzungsmöglichkeit streitig. Das BAG lehnt sie ohne entsprechende Vereinbarung ab


Bei leitenden Angestellten sind Überstunden durch das Gehalt abgegolten.
a) Richtig
b) falsch

a)


Wenn das Kfz des Arbeitnehmers bei einer Dienstfahrt beschädigt wird, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Schadensersatz verlangen:
a) immer.
b) wenn der Arbeitgeber ansonsten ein eigenes Kfz hätte einsetzen müssen.
c) nur bei Verschulden des Arbeitgebers

b)


Bei einer betrieblich veranlaßten Tätigkeit haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht bei
a) leichtester Fahrlässigkeit.
b) normaler Fahrlässigkeit.
c) grober Fahrlässigkeit.
d) Vorsatz.

a)
Bei normaler Fahrlässigkeit soll der Schaden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel voll, bei Vorsatz haftet er stets voll.


Ein Wettbewerbsverbot besteht
a)während des Arbeitsverhältnisses.
b) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen Zeitraum von sechs Monaten.
c) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer entsprechenden Vereinbarung.

a) und c)
Während des Arbeitsverhältnisses ergibt sich das Wettbewerbsverbot für kaufmännische Angestellte aus den §§ 60, 61 HGB, für andere Arbeitnehmer aus § 242 BGB (Treu und Glauben)


Der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt
a) 100 %.
b) 90 %.
c) 80 %.
d) 75 %.

a)
§ 4 I EFZG


Wegen eines Betriebsübergangs darf dem Arbeitnehmer gekündigt werden.
a) Richtig
b) Falsch

a) (Siehe § 613 a IV BGB.)


Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten bei einem Betriebsübergang grundsätzlich
a) nicht fort.
b) wie bisher fort.
c) als Bestandteil des Arbeitsvertrages fort.

c)
Das ergibt sich aus § 613 a I S. 2 BGB. Beachte aber § 613 a I S. 3 BGB, wonach die Fortgeltung entfällt, wenn beim neuen Inhaber andere Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gelten.


Ein Aufhebungsvertrag kann stets angefochten werden, wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung gedroht hat.
a) richtig
b) falsch

b)
Eine widerrechtliche Drohung i. S. d. § 123 I Alt. 2 BGB ist nur gegeben, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine Kündigung nicht ernsthaft in Betracht gezogen hätte


Ein Berufsausbildungsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit vom Ausbildenden nur außerordentlich gekündigt werden.
a) Stimmt.
b) Stimmt nicht.

a) (siehe § 15 II BBiG)


Nach der Entbindung besteht für Mütter ein absolutes Beschäftigungsverbot für die Dauer von
a) 4 Wochen.
b) 6 Wochen.
c) 8 Wochen.

Richtig ist c)
§ 6 I S. 1 MuSchG. Das sechswöchige Beschäftigungsverbot vor der Entbindung (§ 3 II MuSchG) ist nicht absolut. Die Frau kann sich widerruflich zur Arbeit bereiterklären.


§ 9 I MuSchG verbietet
a) die ordentliche Kündigung einer Schwangeren.
b) die außerordentliche Kündigung einer Schwangeren.

a) und b)


Ein Arbeitsverhältnis kann enden durch
a) Tod des Arbeitnehmers.
b) Kündigung.
c) Aufhebungsvertrag.
d) Einberufung zum Wehrdienst.
e) Stillegung des Unternehmens.

a, b und c
Bei Stillegung des Unternehmens endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Die Einberufung zum Wehrdienst führt gem. § 1 I ArbPlSchG lediglich zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses.


Schriftform ist erforderlich bei
a) Kündigung durch den Arbeitgeber.
b) Kündigung durch den Arbeitnehmer.

a) und b)
Siehe § 623 BGB.


Die gesetzliche Kündigungsfrist während eines Probearbeitsverhältnisses beträgt
a) 1Woche.
b) 2 Wochen.
c) 2 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
d) 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

b) ( § 622 III BGB.)


Ein Arbeitsvertrag kann vor Arbeitsaufnahme gekündigt werden.
a) richtig
b) falsch

a)


Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB können verkürzt werden
a) gar nicht
b) durch Individualvertrag.
c) in Kleinbetrieben durch Individualvertrag.
d) durch Tarifvertrag.

c und d
Siehe § 622 IV, V Nr. 1 BGB


Der Betriebsrat kann Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung geltend machen innerhalb
a) einer Woche.
b) zwei Wochen.
c) vier Wochen

a)
Siehe 102 II BetrVG.


Betriebsratsmitglieder sind unkündbar.
a) Stimmt.
b) Stimmt nicht.

b)
bei Betriebsratmitgliedern ist eine außerordentliche Kündigung möglich § 15 I S. 1 KSchG


Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als
a) vier Arbeitnehmern.
b) fünf Arbeitnehmern.
c) neun Arbeitnehmern.
d) zehn Arbeitnehmern.
Das ergibt sich aus § 23 I S. 2 KSchG

b),  


Der Arbeitnehmer kann in einer Ausgleichsquittung wirksam auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten.
a) richtig
b) falsch

a)


Die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage beträgt
a) 2 Wochen.
b) 3 Wochen.
c) 4 Wochen.
d) 1 Monat

b) (§ 4 KSchG)


Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz unwirksamer Kündigung kann verlangen
a) der Arbeitnehmer.
b) der Arbeitgeber.

sowohl a) als auch b)
9 KschG


Art. 9 III GG schützt die Koalitionsfreiheit
a) der Gewerkschaften.
b) der Arbeitgeberverbände.
c) der Arbeitnehmer.
d) der Arbeitgeber.

a, b, c und d


Tariffähig sind z. B.
a) einzelne Arbeitgeber.
b) die Arbeitnehmer eines einzelnen Betriebes als Gruppe.
c) Gewerkschaften.
d) Arbeitgeberverbände.

a, c und d
Das ergibt sich aus § 2 I TVG.


Das Betriebsverfassungsgesetz gilt überhaupt nicht für
a) Arbeitgeberverbände.
b) Tendenzbetriebe.
c) Religionsgemeinschaften.

c) (118 II BetrVG)
Für Tendenzbetriebe gilt das BetrVG mit Einschränkungen, § 118 I.


Der Betriebsrat vertritt auch die leitenden Angestellten
a) Richtig
b) falsch

b)
Die leitenden Angestellten wählen gem. § 1 SprAuG in betrieben mit in der Regel mindestens zehn leitenden Angestellten einen Sprecherausschuss


Betriebsräte werden grundsätzlich gewählt alle
a) 2 Jahre.
b) 4 Jahre.
c) 5 Jahre.

b) 4 Jahre
§ 13 I BetrVG.


Mangels Tarifvertrag besteht ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats für
a) die Einführung von Überstunden.
b) die Zweckbestimmung übertariflicher Zulagen
c) die Aufstellung von Betriebsbußen.

a und c


Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß §§ 99, 111 BetrVG gelten in Unternehmen mit mehr als
a) 5 Arbeitnehmern.
b) 10 Arbeitnehmern.
c) 20 Arbeitnehmern.
d) 200 Arbeitnehmern.

c) 20 AN


Interessenausgleich und Sozialplan sind erzwingbar
a) richtig
b) falsch

b)
Der Sozialplan ist gem. § 112 IV BetrVG erzwingbar. Für den Interessenausgleich besteht dagegen eine dem § 112 IV BetrVG entsprechende Regelung nicht.


Nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 sind Vertreter der Arbeitnehmer und der Anteilseigner im Aufsichtsrat in folgendem Verhältnis vertreten
a) 1:1.
b) 1:2 zugunsten der Anteilseigner.
c) 1 Anteilseigner mehr als Arbeitnehmervertreter.

a) (§ 7 I MitbestG.)


Ergibt eine Abstimmung in einem nach dem MitbestG 1976 gewählten Aufsichtsrat Stimmengleichheit und führt eine Wiederholung nicht zu einem anderen Ergebnis, so entscheidet
a) die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden.
b) der Vorstand.
c) das Los.
d) der Arbeitsdirektor.

a)
Das ergibt sich aus § 29 II MitbestG


Welche rechtliche Bedeutung hat
a) die Anhörung des Betriebsrats bei einer Kündigung
b) der Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung

a) Anhörung ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Eine Kündigung ohne Anhörung ist unwirksam, auch wenn sie gerechtfertigt wäre.
b) Der Widerspruch hindert nicht die Wirksamkeit einer dennoch ausgesprochenen Kündigung. Er hat lediglich die Wirkung, dass der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch hat, wenn er den Widerspruch in das Kündigungsschutzverfahren einbringt.


Welche der unten stehenden Sachverhalte sind
[1] im Berufsbildungsgesetz
[2] in der Ausbildungsordnung
[3] im Jugendarbeitsschutzgesetz
[4] in keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen geregelt?

Sachverhalte
a) Dauer der Probezeit
b) Wahl eines minderjährigen Auszubildenden in die Jugendvertretung
c) Kündigung eines Auszubildenden nach der Probezeit
d) Erst- und Nachuntersuchung minderjähriger Auszubildender
e) Prüfungsanforderungen in der Abschlussprüfung IHK
f) Ausbildungsdauer in einem Ausbildungsberuf
g) Sachliche und zeitliche Gliederung der betrieblichen Ausbildung

1 4 1 3 2 2 2


Welcher der folgenden Sachverhalte ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt
[1] Beginn und Ende des Berufsausbildungsverhältnisses
[2] Zahl der zu wählenden Jugendvertreter
[3] Freistellung von der Arbeit bei besonderen familiären Anlässen
[4] Ruhepausen für Minderjährige während der täglichen Arbeitszeit
[5] Dauer der Berufsausbildung

4


Welche Auswirkungen hat das Unterrichtungsverfahren gem. § 102 BetrVG auf das Kündigungsschutzverfahren?

Die vollständige Information des Betriebsrats ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Ein Widerspruch macht die Kündigung jedoch nicht rechtswidrig. § 102 BetrVG will nur ein Verfahren einleiten