Am 18.10.2016 fanden die Recht-und-Steuerprüfung für Wirtschaftsfachwirte statt. Gemäß den Aussagen sowohl von "meinen" ehemaligen Schülern bzw. Kursteilnehmern als auch von anderen Schulen war die Zeit zu knapp - so gut wie niemand wurde fertig. Das wundert mich auch nicht, wenn ich die Themen ansehe, von denen berichtet wird. Da hätte auch ein Jurist ein Zeitproblem.
Wenn ich (ohne Gewähr) zusammenfasse, was die Prüflinge aus dem Gedächtnis wiedergeben, dann gilt etwa Folgendes:
Recht
(evtl. in anderer Reihenfolge)
1) Käufer kauft Haus und Möbel. Welche Vertragsarten liegen vor, welche Mängelfristen gelten für Haus und für Möbel; Geldrückgabe bei Zahlung trotz Verjährung? (angeblich 17 Punkte)
2) Käufer kauft Vase, Vase geht zu Bruch, keiner weiß bei Vertragsschluss darüber Bescheid. Wirksamer Kaufvertrag? Muss Vase und Geld übergeben werden? Anspruch auf Schadensersatz wenn Vase hätte weiter verkauft werden können? (angeblich 21 Punkte)
3) Befristeter Arbeitsvertrag - etliche Fragen (angeblich 24 Punkte)
4) Geklaute Kaffeemaschine: Definitionen Eigentümer und Besitzer; Eigentümer-Besitzer-Verhältnisse bei einem Diebstahl (angeblich 18 Punkte)
Steuern
1) Vier verschiedene Steuerbegriffe (Steuerschuldner, Steuerträger, etc) (angeblich 8 Punke)
2) Umsatzsteuerpflichtiger Unternehmensberater kauft für sein Unternehmen Putzmittel und Putzmaschine - intensive Fragen zur Vorsteuer. (angblich 12 Punkte)
Hinweise
Hinweis zur 1. Rechtsfrage: für bewegliche Sachen gelten 2 Jahre, für Bauwerke 5 Jahre Gewährleistungsfrist. Und wer eine eigentlich verjährte Schuld erfüllt, kann nichts zurückverlangen.
(Bei den restlichen Rechtsfragen fehlen mir noch zu viele Details, um Hinweise zu geben)
Hinweis zur 2. Steuerfrage: wer ust-pflichtige Umsätze hat, darf auch Vorsteuer ziehen. Es ist egal, ob er dabei der Endverbraucher ist oder nicht. Darum ist die Formulierung, die USt solle den Endverbraucher treffen, falsch. Richtig muss es heißen, dass sie den PRIVATEN Endverbraucher treffen soll.