In der Praxis spielen sie nur noch bei der Überprüfung von Altfällen eine Rolle.
Ich habe als Dozent 25 Jahre lang Rechnungswesen unterrichtet und den ganzen Auf-und-Ab-Zirkus der degressiven AfA mit erlebt. Wann welche Formeln für die Berechnung des degressiven AfA-Satzes galten, wusste ich auswendig.
Mittlerweile muss aber auch ich nachschlagen, in welchen Jahren welche Formeln galten. Darum habe ich mir eine kleine Tabelle zum Nachschlagen gebastelt:
- 2000 | 3 x linear | max. 30 % |
2001 - 2005 | 2 x linear | max. 20 % |
2006 - 2007 | 3 x linear | max. 30 % |
2008 | - | - |
2009 - 2010 | 2,5 x linear | max. 25 % |
ab 2011 | - | - |
Letzte gesetzliche Regelung war also:
AfA-Satz für die degressive AfA
=
2,5 x linearer AfA-Satz, maximal 25 %
Dieser AfA-Satz wurde jeweils auf den Buchwert (Restwert) angewendet, statt auf die Anschaffungskosten (wie bei linearer AfA).
Die Multiplizierung des AfA-Satzes ist notwendig, damit sich der degressive Buchwertverlauf mit dem linearen Buchwertverlauf schneidet, und nicht (unrealistischerweise) nach oben wegwandert.