Sonntag, 16. August 2020

Fachwirt-Fortbildung: Gesetzestexte im Internet


Für das Nachschlagen im Internet empfehle ich das offizielle Portal "www.gesetze-im-internet.de". Mittlerweile hat auch das Portal dejure.org eine gute Navigation. In beiden Fällen erhalten Sie tagesaktuelle Versionen.

Vorrangig aber sind die angeschafften Gesetzestexte.

Wichtig ist zu wissen, zu welcher Rechtslage die angestrebte Prüfung geschrieben wird. Insofern hat das Nachschlagen im Internet auch einen Nachteil bzw. eine Gefahr: die Internet-Version ist immer tagesaktuell und kann unter Umständen von der für Sie relevanten Fassung abweichen.

Beispiel: Sie wollen im Frühjahr 2021 in die Prüfung und deshalb zur Rechtslage 2020 (denn für die Frühjahrsprüfungen gilt Rechtslage vom Vorjahr). Sie schlagen im Januar 2021 im Internet einen Paragraphen nach. Durch eine Gesetzesänderung wurde der Paragraph aber zum 1.1.2021 geändert. Der angezeigte Gesetzestext ist also für Ihre Zwecke „falsch“. Dass die Vorschrift vor kurzem geändert wurde, ist dabei nie ersichtlich, denn darauf erfolgt kein Hinweis. Sie merken die Abweichung gar nicht.