Bitte besorgen Sie sich neue Gesetzestexte, sofern Ihre Gesetze auf dem Stand von 2021 sind, auch wenn dies mühsames Übertragen Ihrer Markierungen bedeutet. Aber es gibt zu viele Änderungen, von denen die eine oder andere prüfungsrelevant sein kann. Zumindest im BGB, in den Arbeitsgesetzen und im UWG.
So hat sich vor allem im Bereich BGB vieles geändert, da das Kaufrecht reformiert wurde. Ganze Abschnitte sind neu hinzu gekommen, z.B. 475a bis 475e für Verbraucherkaufverträge und §§ 327 bis 327u BGB für die neue Vertragsart "Verträge über digitale Produkte".
Auch das Wettbewerbsrecht hat sich geändert. Und die Arbeitsgesetze sollten ebenfalls erneuert werden, auch wenn sich dort nur wenig geändert hat. Aber wenn es dumm läuft, kann das prüfungsrelevant sein - wenn z.B. ein Prüfer die Idee hat, das Alter für die Wahlberechtigung zur Betriebsratswahl in einen Fall einzubauen (hat sich von 18 auf 16 geändert).
Beim HGB und beim Insolvenzrecht wurde 2021 zwar Änderungen durch die Personengesellschaftsreform beschlossen, die aber erst ab 2024 wirken. Aber wer auf Nummer sicher gehen will, kauft auch hier aktuellere Gesetze.