Hier sind die gültigen Hilfsmittellisten für alle Ausbildungsrichtungen, darunter Industriemeister und Technische Betriebswirte:
Industriemeister:
https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/resource/blob/39802/c8383c92ce0dcac54c28c4db88840353/zugelassene-hilfsmittel-data.pdf
Technische Betriebswirte:
Hier für ALLE IHK-Ausbildungsrichtungen (auch alle möglichen Fachwirte):
Dauerthema ist natürlich die Aufbereitung der Gesetzestexte.
Welcher Rechtsstand
Recht (außer Steuerrecht):
bei Frühjahrsprüfungen gilt Rechtsstand 31.12. des Vorjahres
bei Herbstprüfungen gilt Rechtsstand 1.Januar. des Prüfungsjahrs
Erlaubte Aufbereitung (Kommentierung)
Hier heißt es in den Hilfsmittellisten stets lakonisch:
"Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind zulässig."
Das lässt noch viele Fragen offen. Hilfreich hierzu war eine offizielle FAQ der IHK, die unter folgendem Link existiert (https://www.ihk-nordwestfalen.de/blueprint/servlet/resource/blob/3559238/d16f0045bada9ce8b318b434e3dbb44c/faq-hilfsmittel-data.pdf) (Nachtrag Oktober 2022: Link tot, neue Fundstelle nicht bekannt. Leider verschiebt die IHK jedes Jahr diese Links)
Darin hieß es:
Was ist unter Gesetzestexten „in unkommentierter Fassung“ zu verstehen?
„Unkommentiert“ heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterun-gen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen bzw. wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.
Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten?
Zulässig sind ausschließlich:
- Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
- Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
- Unterstreichungen
- Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)
Was darf ich nicht in einen Gesetzestext hineinschreiben oder diesem hinzufügen?
Nicht zulässig sind:
- von Ihnen hinzugefügte Erläuterungen, Lösungsschemata und sonstige inhaltliche
Ergänzungen
- eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter
Auch das lässt noch Fragen offen. Daher folgen weitere Erläuterungen von mir.
Ergänzende Anmerkungen:
Gemäß dem bisher Gelesenen ist klar: als Kommentierung von Gesetzestexte sind lediglich Unterstreichungen mit einem Stift und/oder Markierungenmit einem Textmarker und ferner reine Paragrafenverweise zulässig.
Als Textmarker empfehle ich gelb, andere Farben leuchten zu stark auf die andere Seite durch. Ein System (z.B. gelb für wichtig, blau für Ausnahmefälle, rot für Definitionen) finde ich übertrieben und in der Prüfungssituation nicht hilfreich.
a) Notizen:
Es ist nicht zulässig, den Gesetzestext durch eigene Erläuterungen (auch wenn sie noch so kurz sind) verständlicher zu machen. Als verbotene eigene Erläuterungen gelten auch Ziffern und Zeichen, Geheimcodes, Markierung von Anfangsbuchstaben (um eine Botschaft zu verstecken) etc.
Nur andere Paragraphen dürfen daneben geschrieben werden, sofern die in sachlichen Zusammenhang stehen, und hier nur die Nummer. Man spricht von reinen "Paragrafen-Verweisen".
Beispiel: Neben oder hinter den § 626 BGB schreibt man sich den 623 (die zugehörige Frist) , ferner den § 15 KSchG und den §102 BetrVG.
Es lohnt sich darüberhinaus nicht, sich hier viele Gedanken um eine raffinierte Markierungstechnik zu machen oder darüber, wie man die strengen Vorgaben umgeht.
b) Post-It (Klebezettel)
Beschriftung der Klebezettel:
Viele Lernende benutzen den oberen Rand, um sich nur die Gesetze anzuzeigen, und den Seitenrand, um sich einzelne Paragrafen anzumerken.
Nur Gesetze anzeigen:
Das ist vor allem bei der Arbeitsgesetze-Sammlung interessant. Dann steht da z.B. "KSchG" um zu zeigen: hier beginnt das Kündigungsschutzgesetz.
Bestimmte Pargrafen :
Hier ist streng genommen nur erlaubt: die Paragrafennummer, der Paragrafentitel oder Teile daraus
Beispiel § 437 BGB: der Paragrafentitel lautet "437 Rechte des Käufers bei Mängeln"
Sie können also auf den Klebezettel schreiben "§ 437 BGB" oder "Rechte Mängel" oder "Mängel" aber nicht "Gewährleistungsrechte". Denn letzteres taucht in der Paragrafenüberschrift nicht auf..
Extrem-Beispiel: so sehen Steuergesetze aus, die Steuerfachangestellte in die Prüfung nehmen:
![]() |
Beispiele für Klebezettel an Steuergesetzsammlungen |
Es geht aber auch ohne oder mit nur ein paar Klebezetteln.