Freitag, 23. Januar 2015

Wochenreport 04/2015

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Alnatura ruft das Sesammus "Tahin" zurück. Details: hier 
  • TK Maxx ruft Kerzenhalter aus Glas mit Metallspirale für 3 Teelichter zurück. Details: hier
  • Wichtiger Hinweis zum Ladegerät "FliteZone F80" von Pichler: hier
  • Achtung, Diabetiker: Rückruf Autopen Classic, Autopen 24, Densupen und Autopen 3 ml für Teriparatid, Owen Mumford Ltd. Details: hier
  • Yamaha-Roller "Cygnus" muss wieder in die Werkstatt. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
Links zu weiteren Artikeln:  hier (ein wenig herunterscrollen) 


Sonntag, 11. Januar 2015

Das Wally-und-Max-Phänomen

Heute las ich auf der facebook-Seite des Regensburger Kulturjournals folgende Anektode:

Ein älteres Paar beim Verlassen des Bücher Pustets in der Gesandtenstraße; er bleibt an einem Tisch stehen, hält das Kulturjournal in die Höhe und fragt: "Wally, haben wir das schon?" Und Sie: "Lass liegen, Max, da stehen immer  so viele Fremdwörter drin."

Der Herausgeber des Kulturjournals schreibt dann später: In der Begrüßung zu unserer April-Ausgabe sind wir ganz ohne Fremdwörter ausgekommen. Max und Wally können das KJ künftig also getrost mit nach Hause nehmen"



...



Damit habe ich mich endlich aufgerafft, ein Thema anzusprechen, das mir schon lange durch den Kopf geht.

Mein spontaner Beitrag auf der facebook-Seite des Kulturjournals lautete (Schreibfehler gleich berichtigt):

Das Wally-und-Max-Problem, also das Problem mit den Fremdwörtern - es ist ein unglaublich wichtiges Thema, nicht nur für den Kulturbereich, auch für die tägliche politische Aufklärung. Ich habe das erst nach 22 Jahren Tätigkeit in der Erwachsenenbildung, also vor etwa 3 Jahren, so richtig begriffen.

Es war ein richtiger Erkenntnisschock, und fiel in eine Zeit, in der Guttenberg, Fukushima und Arabischer Frühling die Bürger aufwühlte, und ich bemerkte, wie unsere vierte Gewalt, die Medien, einfach nicht mit der Informationsvermittlung umgehen konnte. Und wie der Durchschnittsbürger die Informationen verzerrt aufnimmt.

Bei kleinen versteckten Tests im täglichen Unterricht merkte ich dann etwas sehr Elementares, Fatales: Jedem(!) von uns fehlt das Wissen über einige Fremdwörter. Wir gleichen das unbewusst aus, indem wir über das Wort drüberhüpfen und versuchen, den Rest des Satzes oder Absatzes zu verstehen. Wenn Noah versuchte, so eloquent wie erfolglos, sein Volk vor der Flut zu warnen, dann ... Hah, das war eine Demonstration. Viele der Leser haben hier das Wort "eloquent" ausgefiltert.



Das kennt nicht jeder, auch die Akademiker nicht (glauben Sie mir! Echt wirklich! Und keiner muss sich deswegen schämen!). Und man kann den Satz auch ohne das ausgefilterte Wort lesen.

Das Ausfiltern geschieht unbewusst, nur wenige Ewigneugierige (wie ich, und das auch erst vor ein paar Jahren) schauen im Lexikon nach.
Denn: meist will man den Text weiterlesen und an die Infos rankommen.

Weiter: Der Durchschnittsbürger, also: mein Freundeskreis, egal ob akademisch oder nicht, und die tausende von erwachsenen Schülern, Studenten und Kursteilnehmer, die ich in den 25 Jahren hatte, und meine Verwandten: man kann sich wunderbar mit ihnen unterhalten, sie sind aufgeschlossen, vernünftig, mindestens durchschnittlich gebildet. Aber sie ALLE haben mehr oder weniger Lücken bei den Fremdwörtern.

Und die für mich hammermäßige Entdeckung war, wie enorm groß die Lücken bei all den genannten Leuten sind.

Aber das läuft immer noch unbewusst. Die Lücken werden automatisch ersetzt, wie im Lückentext, was wir ja alle machen. Und je mehr Fremdwörter ein Text hat, desto schwieriger wird es, das Lesen durchzuhalten.

Die ZEIT zu lesen, das ist auch für "Gebildete" schon anstrengend, denn irgendwelche Fremdwörter sind immer da, die man gar nicht kennt oder deren Bedeutung nur ganz VAGE bekannt ist.

Und darum wird die Verdummung immer schlimmer. Denn viele können einfach die Lektüre von SZ und FAZ nicht durchhalten, viele noch nicht einmal die Artikel der MZ (Anmerkung:  Mittelbayerische Zeitung, die örtliche Tageszeitung in Regensburg), also informiert man sich über TWITTER und BILD, das geht schneller.

Wobei dieses eiskalt lügende Dr-Blatt mit den vier Buchstaben auch noch so geschickt ist, dass es fehlerfreies, grammatikalisch korrektes Deutsch verwendet, während die Korrektur einer normalen Zeitung durch einen Deutschlehrer eine Rot-Wüste ergibt. Eine "Komposition in Rot", fast schon abstrakte Kunst.


Natürlich KÖNNEN die Leute die SZ oder den Spiegel lesen, blöd sind sie nicht, aber es ist anstrengend, zu anstrengend für den Feierabend.

 UND KEINEM IST BEWUSST, DASS DAS DURCH DIE MENGE DER UNBEKANNTEN AUSDRÜCKE BEDINGT IST, DIE MAN UNBEWUSST ÜBERSPRINGT.

Haben Sie's gemerkt? Unbekannte Ausdrücke, sagte ich, nicht nur Fremdworte.

Denn viele kennen auch die Formulierung "Du dauerst mich" nicht. Für die, die es kennen ist es wieder so selbstverständlich, dass sie gar nicht auf die Idee kommen, das könnte ein Problem sein.

Dass viele Leute unter "juristischen Personen" so was wie Richter und Anwälte verstanden, statt GmbHs und AGs, habe ich erst durch Zufall in oben genanntem Zeitraum entdeckt. Es hat die 20 Jahre davor ja auch nie jemand protestiert oder nachgefragt. Wer mit falschem Vorwissen zuhörte, merkte dann schon nach einigen Sätzen, dass es bei den juristischen Personen offenbar um was anderes geht. Und jetzt meldet man sich erst recht nicht, man könnte sich ja blamieren. Darum fehlt uns Dozenten dieses wichtige Feedback.

Ich könnte das uferlos weterführen.

Als beim Guttenberg-Skandal die ersten facebook-Gruppen entstanden, wo man den armen Gutti zum am liebsten zum "König" machen wollte, dachte ich verwundert - was ist jetzt los, bin ich im falschen Film?

Und Rechercheren ergaben: Nur Zeitungen wie SZ; Spiegel und FAZ machten genauere Hintergrundberichte, erklärten, wie das mit den "Fußnoten" und "Zitaten" und den Erfordernissen einer "Doktorarbeit" geht. Auch die Akademiker in meinem Kollegenkreis wussten oft nicht, welche Regeln so eine Doktorarbeit hat. Sie schleppten diesselben Fehlvorstellungen herum, wie Nichtakademiker.

Und Tageszeitungen haben nur die Agenturmeldungen weitergegeben, die Schlagzeilen, in der Meinung, das versteht jeder, und völlig verkennend: man muss den Leuten erst mal erklären, wie das zu verstehen ist.

Und so liest man die besseren Zeitungen mit den besseren Informationen nicht, obwohl es gesellschaftspolitisch dringend notwendig wäre. Nur in Sonderartikeln der SZ und FAZ wurde berichtet, was die Insider im Hintergrund über den Gutti erzählten, u.a., was für ein Blender das ist, der im Ministerium überhaupt nichts auf die Reihe brachte, sich aber geschickt in Szene setzte.

Aber die SZ oder FAZ zu lesen ist zu schwer. Und das ist kein Vorwurf - ich würde es als Redaktionsleiter nicht ändern, ein Thema für sich.

Oh, es gäbe noch viel zu sagen.
Ich selbst habe vor fast 40 Jahren eine Spanierin geheiratet, die anfangs nur deutsch radebrechte. Da habe ich die Technik entwickelt, beim Vorlesen von Texten automatisch die schwierigen Wörter auszulassen oder durch andere zu ersetzen. Den Bogen hatte ich schnell raus. Das geht so automatisch, wie ein Dolmetscher übersetzt oder ein Musiker Noten auf die Tasten bringt. Vielleicht war ich dadurch später immer recht beliebt für meine Art zu erklären, sowohl im Juristischen als auch als Dozent.
Aber trotz diesem Faible für das Didaktische habe ich, wie gesagt, erst vor ein paar Jahren so richtig entdeckt, wie wenig die Leute wissen - über Bedeutung von Wörtern (Fremdwörter etc) und über Hintergrundwissen politischer und wirtschaftlicher Art.

Man könnte sagen: 

Dozenten und Publikum reden ständig aneinander vorbei.
Autoren und Publikum auch.

Aber überall gehen Zeitungsschreiber davon aus, dass das Hintergrundwissen da ist, dass die Leute wissen, was "Gewaltenteilung" oder "Föderalismus" ist. Lesen Sie mal die Zeitungsmeldungen unter diesem Gesichtspunkt.
Wenn die Zeitungen beispielsweise  schreiben, dass der Politiker XY zu irgendeiner Gesetzesinitiative im Bildungsbereich den Verstoß gegen das föderalisistsche Prinzip rügt, dann erkennt man bei genauer Lektüre ganz  deutlich: das Hintergrundwissen über den Föderalismus setzt der Autor voraus; er diskutiert also auf dieser Wissensbasis, ob nun die Bildungsreform das föderalistische Prinzip verstößt oder nicht.

Na? Kommen alle noch mit? Einige nicht mehr, denn auch im akademischen Kreis um mich herum fehlt hier viel Wissen (eine Erklärung über den Föderalismus finden Sie am Ende des Artikels)


Und das SAGE ICH NICHT KRITISCH; das sage ich NICHT VON OBEN HERAB.

Wir Autoren müssen das aber kapieren. Ich habe mal für den Herrn Ebner, Ex-Manger und Gründer von Alt hilft Jung Bayern e.V., den Seminarbereich aufgebaut, und in einem der ersten Gespräche mit mir und noch einer Dozentenkollegin meinte er wiederholt: bitte MÖGLICHST WENIG FREMDWÖRTER, er hasse diese hochgestochenen Dozentenvorträge.

Da trat er bei uns offene Türen ein, wir waren auf derselben Welle. Und er war uns sympathisch.

Aber damals  ging es um technisches Wissen und um technische Fremdwörter. Da schien das nachvollziehbar. Wie viel weiter aber das alltägliche "Unverständnis" geht, ist mir erst in jüngster Zeit klar geworden.

 Und, damit das nicht verlorengeht: es ist ein unbewusstes Unverständnis. Keines wo man sagt - ah, das verstehe ich nicht, da muss ich nachgucken. Sondern eines, wo man gar nicht merkt, dass man die Nachricht falsch versteht.

Lieber Betreiber des Kulturjournals - dass Du am Ende des Artikels gezeigt hast, dass Du darauf Rücksicht nehmen willst, fand ich sympathisch. Bis dahin hätte es ja auch sein können, dass die Anektode über Wally und Max spöttisch, von oben herab gemeint ist, was es aber eben nicht war.

Gut. Andererseits: Nein, du musst nicht auf Fremdwörter verzichten, genausowenig wie ich mir in DIESEM Beitrag die Mühe machte, einfach zu formulieren. Denn unser angesprochenes Publikum hat einen größeren Wortschatz, verkraftet das schon (Nachtrag: es würde auch nicht helfen, die Begrüßung fremdwortfrei zu formulieren, wenn  dann zu Hause der Leser das Blatt doch wieder weglegt, weil die einzelnen Artikel im üblichen Stil geschrieben sind)

Und speziell das von MIR hier angesprochene Publikum sind: Autoren, Blogger, Journalisten, Dozenten, Lehrer. Denkt dran: die Leute wissen viel weniger, als ihr denkt.

Ich wollte hierüber schon lange eine Artikelserie schreiben. Vorzugsweise auf strunzdummium.de, denn dieses Projekt habe ich damals als Reaktion auf den Erkenntnisschock  aufgebaut. Ich  wollte dort Autoren gewinnen, die zusammen mit mir aufklären. Aufklärung 2.0 sozusagen. Mit einfachen Worten die Tages-Nachrichten erklären, und mit einfachen Worten die Grundlagen unserer Wirtschaft und unseres Staates, so wie es auf arte oft vorbildlich(st) gemacht wird. Peter Moosleitner für Alltagswissen, sozusagen.

Ich habe versagt - ständig kamen mir gesundheitliche oder andere Sachen dazwischen, viele hundert Artikel sind als Notizen im Entwurfsstadium. Jetzt habe ich wenigstens, spontan, an dieser Stelle ein kleines Manifest abgegeben, das ist schon mal gut.

Es gäbe noch viel zu sagen dazu, so unvollständig wie hier, könnte der Aufsatz noch viel Missverständnissen Raum geben. Egal. Denkt darüber nach. Diskutiert.

 Diskutiert auch mit anderen Autoren, ob es theoretisch denkbar wäre, eine alternative Vier-Buchstaben-Zeitung zu machen, die mit Riesen-Schlagzeilen und Minimal-Wortschaft wie die BILD arbeitet, aber GUTE Berichterstattung macht. Ginge das? Ist das theoretisch möglich?

Ein Gedanke, den ich schon sehr sehr lange wälze. Ich weiß  nicht, ob es ginge. Ich hatte bisher noch nicht die Zeit für tiefere Recherchen. Entweder ein Herzinfarkt kam dazwischen, oder gesundheitliche Probleme meiner Eltern, oder was weiß ich. Aber andere können den Gedanken aufgreifen und fortspinnen.


Annex:.
Föderalismusprinzip ist das Bund-Länder-System nach Ansicht des Grundgesetzes, wonach die Länder eigenständige Staaten sind, die über eigene Parlamente und eigene Gesetze über sich selbst bestimmen können,  und nur auf ein paar Themenbereichen ihre Gesetzgebungskompetenz (ihre "Hoheit" oder "Autarkie") an ein anderes Gebilde, den BUND übertragen haben. Die Liste der abgetretenen Kompetenzen ist klar definiert, im GG. Das Schulwesen z.B. ist nicht in der Liste, und gehört somit zu allen anderen millionen von Themen, die NUR DAS LAND regeln darf. Der Bund darf das nicht, genausowenig wie Frankreich irgendein Gesetz erlassen darf, das in diese Landes-Hoheit ein. 
Und wer jetzt sagt: "aber Bundesrecht bricht doch Landesrecht" , was tatsächlich in Art 31 GG steht, hat kein bisschen von diesem System wirklich verstanden. Denn DIESER Satz gilt nur für eine kleine Liste weiterer Sachgebiete, die Liste der "konkurrierenden Gesetzgebung", Art 74 GG.

Nicht enttäuscht sein. Ich habe fast niemand im Bekanntenkreis entdeckt, der das auf Nachfragen wusste. Weil uns im Unterricht von überforderten Schullehrern das Schulbuchwissen weiter gegeben wurde, mehr nicht. Obwohl es so unglaublich elementar ist. Und weil nichtmal Wikipedia den Satz "Bundesrecht bricht Landesrecht" verständlich machen kann
Dass ich das so knapp erklären kann, liegt nur daran, dass ich in den letzten Jahren das so oft erklärt habe. Und weil ich die letzten zwei Jahre Recht in einer Fachoberschule unterrichtete, wo das zum Lernstoff gehörte. Witzig: einmal sagte die Klasse: sehr gut, das Thema hatten wir gerade erst  in Sozialkunde, das ist eine Vertiefung. Tja. Die Schüler waren dann sehr überrascht. Ich nicht.

Übrigens: nicht, dass das viele von den Heranwachsenden oder Jung-Erwachsenen sich für das Verfassungsrecht interessiert hätte, oder für Arbeitsrecht oder Mietrecht oder Vertragsrecht. Lediglich das Recht beim Herunterladen von Software und Musik. In diesem Alter ist einfach kein Interesse am Lernstoff vorhanden.
Womit das nächste Problem daherkommt: Lernen fängt erst im Erwachsenenalter an. 

Aber das ist eine andere Geschichte. (Zitat nach Moustache, eigentlich Bob le Hotu, Barkeeper, in dem Billy Wilder-Film Irma la Douce).

Dienstag, 16. Dezember 2014

Unzulässige Telefonwerbung mit Telekom-Angebot: Ja, kriegen Sie dann auch nicht!

Wann lernen es diese Firmen endlich, dass Telefonwerbung unzulässig ist.

Schon  ewig lange unzulässig.  Mittlerweile auch ausdrücklich, nämlich bei der UWG-Reform im Gesetz verankert.  Auch das schon wieder seit vielen, vielen  Jahren. Trotzdem wurde ich die letzten zwei Jahrzehnte ständig belästigt. So auch von der Telekom. Immer wieder mal.

Gerade habe ich mich in einem komplizierten Vorgang eingedacht und bin dabei, eine online-Bestellung abzuarbeiten, als das Telefon klingelt. Eine Dame meldet sich.

Guten Tag, mein Name ist ...  von der Telekom, kann ich mit Herrn Burkes sprechen?
Ich rolle die Augen - ich kann das jetzt nicht brauchen und ich weiß, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine unzulässige Telefonwerbung kommt. Aber was solls, ich bleibe höflich.
Ja, am Apparat




Herr B., sie waren ja mal bei uns Kunde, und haben uns leider verlassen. wir wollten nachfragen, ob sie mit dem jetztigen Zustand noch zufrieden sind, vielleicht können wir Ihr Interesse wecken. Wir hätten da Glasfaser im Angebot ... (nennt irgendwelche Werte; ich lasse sie den Satz zu Ende reden)
Also, ich bin im Moment sehr zufrieden.
Sie sind zufrieden, gut. Dürfen wir dann nochmal in ein, zwei Jahren nachfragen?
Nicht telefonisch, wenn, dann nur schriftlich
Herr Burkes, Sie wissen vielleicht, das müssten wir aus gesetzlichen Gründen  dokumentieren ...

 (häh? Seit wann denn das? Das wüsste ich als Jurist und Dozent als erster)

... - so, die Aufnahme läuft 

(jetzt bin ich echt genervt. Bleibe aber höflich und bestimmt, und sage, wortwörtlich und nachweisbar, denn auch ich kann aufzeichnen):

Also ich möchte keine weiteren Angebote mehr

Und die Antwort, nach einer Schrecksekunde, und wieder wortwörtlich:
Ja, kriegen sie dann auch nicht, klar - (klack)

Klack! Sie hat einfach aufgelegt. Ohne sich zu verabschieden. So richtig beleidigt. 

Und damit auch mich beleidigend.


Mir ist die Stimmung verdorben, aber ich muss meinen Bestellvorgang abschließen. Schnell aber noch eine Notiz tippen, solange die Sätze noch im Kurzzeitgedächtnis sind.

Wie hieß es in einer Pressemeldung im Januar 2010? 

Wegen verbotener Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro gegen Call Center und Auftraggeber der Anrufe verhängt. "Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren", sagte der Präsident der Wettbewerbsbehörde Matthias Kurth.
Deutliches Signal. Jaja. Das kam wohl nicht an.  

"Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel" sagt Kurth.

Aber wir Verbraucher werden weiterhin nicht nur belästigt, sondern auch beleidigt.

PS. Während des Telefonats habe ich das Klingeln des Küchenweckers überhört. Mittlerweile riecht die Küche nach angebrannten Nudeln. Und  den Bestellvorgang habe ich auch abgebrochen.


PPS: Man sollte, wie ich es sonst auch mache, gleich auflegen, wenn man merkt, dass es sich um unzulässige Telefonwerbung handelt. Oder sich den Namen notieren und der nächsten Verbraucherzentrale melden, das ist aber schon wieder Arbeit.

Samstag, 22. November 2014

Schema Sonstige Vorsorgeaufwendungen



Sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a)

Nicht verwechseln mit sonstigen Sonderausgaben. 
Die Altersvorsorgeaufwendungen und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen waren vor 2005 ein einziger Komplex: "Vorsorgeaufwendungen" mit einem bestimmten Höchstbetrag.

Regelung: § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a,  sowie Absatz 4

Beachte: § 10 (1) Nr. 3 ist erst vor kurzem in Nr. 3 und Nr. 3a aufgeteilt worden. Wird die Nr. 3 in früheren Urteilen oder Aufsätzen zitiert, muss dies umgedeutet werden.

§ 10 (1) Nr. 3 und Nr. 3a bilden eine Einheit, da sie über die abschließende Berechnung in Absatz 4 zusammengefasst werden. Die Trennung ist nur wegen des Mindestbetragsregelung (Abs. 4 S. 4) notwendig.


Schema:

§ 10 (1) Nr. 3  lit a    Krankenversicherung  Basisversorgung
                              bei gesetzl. KV Abzug 4 % pauschal für Krankengeld
                              bei privaten KV Abzug für Komfortleistungen

§ 10 (1) Nr. 3  lit b    Gesetzliche Pflegeversicherung

                              Zwischensumme

§ 10 (1) Nr. 3a         Rest Krankenversicherung von oben (4% Abzug, Komfortleistungsabzug)
                              Private Pflegeversicherungen
                             Sonstige Versicherungen auf den Krankheitsfall (Krankenhaustagegeld, private Krankentagegeldversicherung)
Haftpflichtversicherung (soweit nicht einkunftsbezogen)
(keine Kaskoversicherung, generell keine Sachversicherungen)
Berufsunfähigkeitsversicherung u. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Arbeitslosenversicherung (AN-Anteil an der gesetzl. ALV)
Risiko-Lebensversicherung
Altfälle Kapital-LV für Verträge vor 2005 -   davon 88 %

                               Gesamtsumme aus Nr. 3 und 3a

höchstens              Betrag aus § 10 (4):  
1.900 bei Angestellten, Beamten, Rentner, familienversicherte Angehörige
2.800 bei Sonstigen
bei Ehegatten die Summe der jeweils zutreffenden Beträge (so genannter gemeinsamer Höchstbetrag, Absatz 4 Satz 3)

mindestens            Basisversorgung gem. § 10(1) Nr. 3 (ergibt sich aus Absatz 4 S. 4)



Anmerkungen

  •  Die Mindestbetragsregelung läuft natürlich leer, wenn die Gesamtsumme UNTER dem Höchstbetrag lag. Es schadet aber nicht, sie vorsorglich zu erwähnen für den Fall, dass man falsch addiert hat.

  • Verwechseln Sie nicht die Mindestbetragsregelung in Abs. 4 mit der Günstigerprüfung nach §10 Abs. 4a EStG.  Im letzteren Fall geht es um einen Vergleich mit einer früheren Rechtslage (vor der SA-Reform), diese wird in Prüfungen regelmäßig ausgeschlossen.

STF-Prüfung Schema Altersvorsorgeaufwendungen



Altersvorsorge - Sonderausgaben iSv § 10 (1) Nr. 2 (in Verbindung mit Absatz 3)

Einheitsschema für Arbeitnehmer, Selbständige UND Beamte



Vorsorgeaufwendungen sammeln

Ges. Rentenversicherung AN-Anteil                              § 10 I Nr. 2  lit a
Ges. Rentenversicherung AG-Anteil                              § 10 I Nr. 2  S. 2
Berufsständische Altersversicherungen                          § 10 I Nr. 2 lit a
Rürup (kapitalgedeckte Leibrentenversicherung)           § 10 I Nr. 2 lit b



Höchstbetrag berechnen                                           (§ 10 Absatz 3)

1.) Grundsätzlich:               20.000 Euro, § 10 (3) S.1
                                            40.000 Euro für Verheiratete, § 10 (3) S. 2

2.) Bei Beamten: Höchstbetrag  um den fiktiven Gesamt-RV-Beitrag kürzen
     § 10 (3) S. 3

 zum Beispiel:
 ungekürzter HB  20.000
- 18,9 % vom Beamtenlohn (gültig für 2013, 2014)
   max von der Bemessungsgrenze Ost (60.000 f. 2014, 58.800 f.2013)
= gekürzter Höchstbetrag




Abschließende Berechnung                                      (§ 10 Absatz 3)

Vergleich der VA mit dem (evtl. gekürzten) Höchstbetrag 
-> mit dem  geringeren Betrag weiter rechnen

Ergebnis x 78 %                                                         § 10 (3) S.4 und S.6
 (2014: 78%, 2013: 76%; Prozentsatz 2%-stufenweise anzupassen) -                

- AG-Anteil zur RV
   (so wie im ersten Schritt eingestellt)                         § 10 (3) S. 5

= abziehbareAltersvorsorgeaufwendungen



Ablaufschema als Paragrafenkette

(§ 10 Abs. 1 Nr. 2a + 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 + 10 Abs. 1 Nr. 2b)
=<  (10 Abs. 3 S. 1, 2) mal (10 Abs. 3 S. 4, S. 6) minus- 10 Abs. 3 S.5

Anmerkung zum Prozentsatz


  •   60% (2005) bis  100% (2025)
  •   Regelung: § 10 III S. 4  und S. 6
  •  Satz 4 (neueste Fassung 2014): 76% für 2013, gem. Satz 6: jährlich 2 Prozentpunkte Erhöhung bis 2025



STF-Prüfung - Ort der sonstigen Leistung

Die Prüfung für die Steuerfachangestellten steht bevor. Alle Schemata werden nochmals wiederholt (oder erstmals gebüffelt). Ein klassisches Problem ist die USt-problematik bei der sonstigen Leistung in Zusammenhang mit dem Ausland - also dem Ort der sonstigen Leistung. Hier sind die Darstellungen meist verwirrend. Es gibt aber durchaus eine Reihenfolge, also ein Prüfungsschema.

Gesamtreihenfolge: § 3b, § 3e, § 3a Abs. 3 und 4, § 3a Abs. 1 und 2

I) Spezialfälle
  • 3b (1)  Personenbeförderung 
  • 3b (3) inngergem. Güterbeförderung (mit Unterscheidung b2b, b2c)
  • 3e Restaurationsleistung auf Schiff, Flugzeug etc. 3e
  • 3a (3) Nr. 3 b sonstige Restaurationsumsätze (vorher 3e prüfen)
  • 3a (3) Nr. 1 Dienstleistungen im Zus. mit Grundstück
  • 3a (3) Nr. 2 kurzfristige Vermietung Beförderungsmittel
  • 3a (3) Nr. 3 Dienstleistung Kunst, Kultur, Wissenschaft, Sport Unterhaltung
  • 3a (3) Nr. 3 c Arbeiten an beweglichen Gegenständen/Begutachtung (mit Unterscheidung b2b, b2c)
  • 3a (3) Nr. 4 Vermittlungsleistungen (mit Unterscheidung b2b, b2c)
  • 3a (4) Katalogleistungen (Unterscheidung b2b, b2c EU-Gebiet, b2c Drittland)


II) restliche Fälle

  • je nachdem, ob Empfänger Nichtunternehmer ist (dann § 3a Absatz 1)
  • oder ob Empfänger Unternehmer ist  (dann § 3a Absatz 2) 


Sonntag, 16. November 2014

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