Die klassische Betriebsprüfung war davon geprägt, dass der Prüfer stichprobenartig Einzelbelege angefordert und akribisch geprüft hat. Doch die Zeiten haben sich geändert: Heute versucht die Betriebsprüfung - zum Teil mittels Suchmaschinen und statistischer Auswertungen - Auffälligkeiten in der Finanzbuchhaltung aufzuspüren und steuerliche Konsequenzen zu ziehen.
Ein aktueller Artikel auf den Seiten des Haufe-Verlags geht schildert die neuen Methoden und informiert außerdem über die derzeit üblichen Prüfungsschwerpunkte. Der Artikel enthält auch zahlreiche Praxistipps.
Prüfungsschwerpunkte sind gemäß diesem Aufsatz:
Nach wie vor Klassiker:
Kfz-Privatnutzung
Verletzung der Aufzeichnungspflichten
nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben
Nutzung von Verlustvorträgen
Zunehmend:
Anschaffungskosten von Beteiligungen
Umsatzsteuer (mittlerweile fester Bestandteil jeder Prüfung); insbesondere: Leistungen während des Übergangs von 16% auf 19% (Teilleistungen, Rücknahmen, Rücklieferungen, Anzahlungen etc.)
Buch- und Belegnachweisen für Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen (z.T. sehr formalistisch-streng)
Bei Auslandssachverhalten
Verrechnungspreise (Dauerbrenner),
Dokumentationsverpflichtungen (zunehmend) und
Funktionsverlagerungen in's Ausland.
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