Leasing-Erlasse
Die vier vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Wege der Verwaltungsanweisung veröffentlichten Leasing-Erlasse regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten und die bilanzielle Abbildung von Leasing-Verhältnissen in den Jahresabschlüssen von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer. Sie bilden die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland.
Vollamortisations-Erlass Mobilien-Leasing
BMF-Schreiben vom 19.4.1971
Vollamortisations-Erlass Immobilien-Leasing
BMF-Schreiben vom 21.3.1972
Teilamortisations-Erlass Mobilien-Leasing
BMF-Schreiben vom 22.12.1975
Teilamortisations-Erlass Immobilien-Leasing
BMF-Schreiben vom 23.12.1991